27. November 2015

Lehrplan 21 soll ab 2018 in Zürich eingeführt werden

Der Lehrplan 21 soll im Kanton Zürich ab dem Schuljahr 2018/19 für die unteren Klassen gelten, ab Schuljahr 2019/20 auch für alle weiteren Schülerinnen und Schüler der Volksschule. Dies hat der Bildungsrat beschlossen. Zu Lehrplaninhalten und der Lektionentafel findet im nächsten Frühling eine Vernehmlassung statt.
Lehrplan 21: Bildungsrat beschliesst Eckwerte der Einführung, sda, 27.11.


 Die Einführung für Lehrpersonen beginnt ab Schuljahr 2017/18 mit Vorbereitungsarbeiten und Weiterbildungen, wie der Bildungsrat am Freitag mitteilte. Im Schuljahr 2018/19 soll der Lehrplan auf der Kindergarten- und der Primarstufe bis zur 5. Klasse in Kraft treten, in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I im Schuljahr 2019/20.

Zeugnisse bleiben erhalten

Weiter hat der Bildungsrat entschieden, dass die Zeugnisse und die Beurteilung mit Noten mit dem neuen Lehrplan erhalten bleiben. Für die Lehrerinnen und Lehrer werden Materialien erarbeitet, die sie in der Beurteilung der Schülerinnen und Schüler und im sonderpädagogischen Bereich unterstützen.
Um sich mit dem neuen Lehrplan vertraut zu machen, werden den Lehrpersonen Weiterbildungen angeboten. Für solche Weiterbildungen können die Schulen drei Tage Unterrichtszeit einsetzen. Die Einführung des Lehrplans im Schulhaus wird von den Schulleitungen geplant und gesteuert. Auf diese Aufgabe werden sie ab Schuljahr 2016/17 an drei Halbtagen vorbereitet.
Weiter hält der Bildungsrat fest, dass sich das Lehrmittelangebot im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich "günstig entwickelt". Insbesondere die obligatorischen Lehrmittel in Deutsch und Mathematik entsprechen weitgehend den Vorgaben des neuen Lehrplans. In weiteren Fächern sind neue Lehrmittel in Entwicklung. Zu den Lehrplaninhalten und der Lektionentafel findet im Frühling 2016 eine Vernehmlassung statt.
Mit dem Lehrplan 21 harmonisieren die deutsch- und mehrsprachigen Kantone die inhaltlichen Ziele der Volksschule und setzen damit den Auftrag von Artikel 62 der Bundesverfassung um.
Ende Oktober 2014 haben die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren den Lehrplan zuhanden der Kantone freigegeben. Seit Anfang 2015 erarbeitet das Volksschulamt zusammen mit den Partnern des Bildungswesens Grundlagen für die Einführung des neuen Lehrplans im Kanton Zürich.


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