20. November 2015

Vorberatende Kommission erklärt Gültigkeit der Fremdsprachen-Initiative

Im Kanton Luzern soll die Volksinitiative "Eine Fremdsprache auf der Primarstufe" für gültig erklärt werden. Dies beantragt die vorberatende Kommission dem Kantonsrat. Sie will eine inhaltliche und nicht eine rein juristische Debatte zur Initiative führen können.













Vorberatende Kommission stellt sich gegen Regierung, Bild: Matthias Piazza
Kommission gegen Ungültigkeit von Luzerner Fremdsprachen-Initiative, Neue Luzerner Zeitung, 20.11.


«Auf der Primarstufe wird eine Fremdsprache unterrichtet», lautet die Forderung in der Volksinitiative. Nach Ansicht des Regierungsrates sollen die Stimmberechtigten aber nicht darüber abstimmen können, ob die Primarschüler weiterhin zwei Fremdsprachen lernen sollen oder nicht.
Das Volksbegehren verstosse gegen übergeordnetes Recht und das Gebot der Einheit der Materie, erklärte der Regierungsrat und verwies auf ein von ihm veranlasstes Gutachten. Die Initiative widerspreche der Schulharmonisierung und schaffe für den Stimmbürger ein Dilemma, weil er nicht wisse, ob Englisch oder Französisch gestrichen werde.
Die Initianten reagierten mit einem Gegengutachten. Dieses kam zum Schluss, dass es keinen Grund gebe, das Volksbegehren für ungültig zu erklären. Die Initiative verstosse nicht gegen die Schulharmonisierung, denn es sei dem Kanton Luzern nicht verboten, in der Primarschule nur eine Fremdsprache zu unterrichten. Die angeführte Zwangslage für die Stimmbürger gebe es nicht.
Die parlamentarische Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) hat sich bei ihren Beratungen von beiden Gutachtern informieren lassen. Darauf entschied sie sich einstimmig dafür, dem Kantonsrat zu beantragen, das Volksbegehren für gültig zu erklären, wie sie am Freitag mitteilte.
Das Initiativrecht sei als demokratisches Recht hoch zu gewichten, erklärte die EBKK. Sie wolle einen inhaltlichen Prozess zulassen und sich nicht ausschliesslich auf juristische Grundlagen verlassen. Weil Expertenmeinung gegen Expertenmeinung stehe, spreche sie sich für die Gültigkeit der Initiative und damit für die Volksrechte aus.
Ferner soll das Geschäft an den Regierungsrat zurückgewiesen werden, damit dieser inhaltlich Stellung zum Anliegen beziehen könne. Nur so habe der Kantonsrat die nötigen Grundlagen, um sich einer inhaltlichen Debatte zu widmen.
Der Kantonsrat wird die Initiative Ende November oder Anfang Dezember beraten. Fremdsprachen-Initiativen waren bereits in St. Gallen und Graubünden für ungültig erklärt worden. 


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