Vorberatende Kommission stellt sich gegen Regierung, Bild: Matthias Piazza
Kommission gegen Ungültigkeit von Luzerner Fremdsprachen-Initiative, Neue Luzerner Zeitung, 20.11.
«Auf der Primarstufe wird eine Fremdsprache unterrichtet»,
lautet die Forderung in der Volksinitiative. Nach Ansicht des Regierungsrates
sollen die Stimmberechtigten aber nicht darüber abstimmen können, ob die
Primarschüler weiterhin zwei Fremdsprachen lernen sollen oder nicht.
Das Volksbegehren verstosse gegen übergeordnetes Recht und das
Gebot der Einheit der Materie, erklärte der Regierungsrat und verwies auf ein
von ihm veranlasstes Gutachten. Die Initiative widerspreche der
Schulharmonisierung und schaffe für den Stimmbürger ein Dilemma, weil er nicht
wisse, ob Englisch oder Französisch gestrichen werde.
Die Initianten
reagierten mit einem Gegengutachten. Dieses kam zum Schluss, dass es keinen
Grund gebe, das Volksbegehren für ungültig zu erklären. Die Initiative
verstosse nicht gegen die Schulharmonisierung, denn es sei dem Kanton Luzern
nicht verboten, in der Primarschule nur eine Fremdsprache zu unterrichten. Die
angeführte Zwangslage für die Stimmbürger gebe es nicht.
Die parlamentarische
Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) hat sich bei ihren Beratungen
von beiden Gutachtern informieren lassen. Darauf entschied sie sich einstimmig
dafür, dem Kantonsrat zu beantragen, das Volksbegehren für gültig zu erklären,
wie sie am Freitag mitteilte.
Das Initiativrecht sei als
demokratisches Recht hoch zu gewichten, erklärte die EBKK. Sie wolle einen
inhaltlichen Prozess zulassen und sich nicht ausschliesslich auf juristische
Grundlagen verlassen. Weil Expertenmeinung gegen Expertenmeinung stehe, spreche
sie sich für die Gültigkeit der Initiative und damit für die Volksrechte aus.
Ferner soll das Geschäft
an den Regierungsrat zurückgewiesen werden, damit dieser inhaltlich Stellung
zum Anliegen beziehen könne. Nur so habe der Kantonsrat die nötigen Grundlagen,
um sich einer inhaltlichen Debatte zu widmen.
Der Kantonsrat wird die
Initiative Ende November oder Anfang Dezember beraten.
Fremdsprachen-Initiativen waren bereits in St. Gallen und Graubünden für
ungültig erklärt worden.
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