12. November 2015

Frühenglisch im Strudel der Finanzen

Die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen des Kantons Aargau stimmt den meisten vom Regierungsrat vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen zu. Im Fall von Frühenglisch möchte sie allerdings einen Schritt weiter gehen und das Fach nicht nur in der 3. Primar, sondern auch noch in der 4. Primar streichen.













Finanzpolitiker sehen Sparpotenzial bei Frühenglisch, Bild: Annatina Franaszek
Kommission lehnt Steuererhöhung ab und will dafür Frühenglisch streichen, Aargauer Zeitung, 12.11. von Mathias Küng


Die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (Kapf) stimmt den meisten der vom Regierungsrat im Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019 vorgeschlagenen, zahlreichen Entlastungsmassnahmen zu. Dies teilte sie am Mittwoch mit.
Allerdings empfiehlt sie die beantragte Erhöhung des Kantonssteuerfusses um 1 Prozent für natürliche und juristische Personen ab 2018 grossmehrheitlich zur Ablehnung, so Kommissionspräsident Pascal Furer zur az. Diese soll dem Kanton Aargau jährlich bis 19 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen. Eine Veränderung des Steuerfusses gegenüber dem Vorjahr erfordert die Zustimmung der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Grossen Rats, also 71 Stimmen.
Knapp abgelehnt wird von der Kommission auch die Massnahme «Beteiligung der Aargauischen Gebäudeversicherung an Hochwasserschutzprojekten».
Aus für Frühenglisch ab 2017?
Ausserdem hat die Kommission dem Antrag der Fachkommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) zugestimmt, auf die Entlastungsmassnahme zur Reduktion der ungebundenen Lektionen in der Primarschule (Halbklassenunterricht) zu verzichten. Um diese Streichung finanziell kompensieren zu können, stellt die Kapf den Antrag, den Frühenglischunterricht an der Primarschule in der 3. und 4. Klasse ab dem Planjahr 2017 zu streichen. Die Bildungskommission will allerdings nur das mit drei Lektionen dotierte Frühenglisch in der 3. Klasse der Primarschule streichen.
Mit Ersatzmassnahmen soll das Budget trotzdem knapp ausgeglichen sein.
Dem von der Regierung vorgeschlagenen Systemwechsel auf Pauschalen anstelle von aufwandbezogenen Entschädigungen beim Anwaltstarif stimmt die Kommission nicht zu. Dafür beantragt sie eine Senkung des Stundenansatzes von der heutigen Bandbreite 180 bis 250 Franken auf 180 bis 200 Franken, wobei 180 neu die Regel sein soll (alt: 220).
Keine Lohnerhöhung
Der Antrag des Regierungsrats, die prozentuale Erhöhung der Löhne des Staatspersonals für das Jahr 2016 auf 0 Prozent festzulegen, wurde von der Kapf angenommen. Weiter entschied die Kommissionsmehrheit, die Grossratspauschale von derzeit 5000 Franken jährlich um jährlich 1 000 Franken pro Ratsmitglied zu kürzen.
Das Budget für das Jahr 2016 konnte durch eine Kürzung von 2,3 Millionen Franken im Globalbudget des Aufgabenbereichs «Zentrale Dienstleistungen und kantonale Projekte» (hier sind 45 Millionen Franken budgetiert) knapp ausgeglichen gestaltet werden. Auch für das Budget 2017 inklusive der Planjahre verlangt die Kommission von der Regierung ausgeglichene Ergebnisse.
In der Kommission ist die Notwendigkeit eines auf die Dauer ausgeglichenen Staatshaushalts unbestritten. Die Kommissionsmehrheit erachtet den vom Regierungsrat beantragten Weg mit dem Fokus auf eine Reduktion der Ausgaben als geeignet. Eine Minderheit der Kommission sieht in einem stärkeren Gleichgewicht zwischen Ausgabensenkung und Steigerung der Einnahmen den richtigen Ansatz, heisst es weiter in der Mitteilung der Kapf.
Pendlerabzug nicht beschränken
Laut Kommissionspräsident Furer hat die Kapf auch bereits den Antrag der Regierung behandelt, den Pendlerabzug zu beschränken. Bisher gibt es für ausgewiesene Pendlerkosten keine Obergrenze. Die Regierung will ab 2017 nur noch einen Abzug von 6000 Franken zulassen. Das soll dem Kanton 13, den Gemeinden 12 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen. Die Kommission lehnt das ab. Aus der Kapf wird aber auch ein Minderheitsantrag kommen, den Pendlerabzug gar auf 3000 Franken zu beschränken (eine Forderung der Grünen). Umgekehrt wird aus der Kommission Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) ein Minderheitsantrag für eine Beschränkung auf 9000 Franken gestellt.
Der Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019 wird im Kantonsparlament am 24. November und eventuell am 1. Dezember beraten.


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