Finanzpolitiker sehen Sparpotenzial bei Frühenglisch, Bild: Annatina Franaszek
Kommission lehnt Steuererhöhung ab und will dafür Frühenglisch streichen, Aargauer Zeitung, 12.11. von Mathias Küng
Die grossrätliche Kommission für
Aufgabenplanung und Finanzen (Kapf) stimmt den meisten der vom Regierungsrat im
Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019 vorgeschlagenen, zahlreichen
Entlastungsmassnahmen zu. Dies teilte sie am Mittwoch mit.
Allerdings empfiehlt sie die beantragte
Erhöhung des Kantonssteuerfusses um 1 Prozent für natürliche und juristische
Personen ab 2018 grossmehrheitlich zur Ablehnung, so Kommissionspräsident
Pascal Furer zur az. Diese soll dem Kanton Aargau jährlich bis 19 Millionen
Franken Mehreinnahmen bringen. Eine Veränderung des Steuerfusses gegenüber dem
Vorjahr erfordert die Zustimmung der absoluten Mehrheit der Mitglieder des
Grossen Rats, also 71 Stimmen.
Knapp abgelehnt wird von der Kommission
auch die Massnahme «Beteiligung der Aargauischen Gebäudeversicherung an
Hochwasserschutzprojekten».
Aus für Frühenglisch ab 2017?
Ausserdem hat die Kommission dem Antrag der
Fachkommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) zugestimmt, auf die
Entlastungsmassnahme zur Reduktion der ungebundenen Lektionen in der
Primarschule (Halbklassenunterricht) zu verzichten. Um diese Streichung
finanziell kompensieren zu können, stellt die Kapf den Antrag, den
Frühenglischunterricht an der Primarschule in der 3. und 4. Klasse ab dem
Planjahr 2017 zu streichen. Die Bildungskommission will allerdings nur das mit
drei Lektionen dotierte Frühenglisch in der 3. Klasse der Primarschule
streichen.
Mit Ersatzmassnahmen soll das Budget
trotzdem knapp ausgeglichen sein.
Dem von der Regierung vorgeschlagenen
Systemwechsel auf Pauschalen anstelle von aufwandbezogenen Entschädigungen beim
Anwaltstarif stimmt die Kommission nicht zu. Dafür beantragt sie eine Senkung
des Stundenansatzes von der heutigen Bandbreite 180 bis 250 Franken auf 180 bis
200 Franken, wobei 180 neu die Regel sein soll (alt: 220).
Keine Lohnerhöhung
Der Antrag des Regierungsrats, die
prozentuale Erhöhung der Löhne des Staatspersonals für das Jahr 2016 auf 0
Prozent festzulegen, wurde von der Kapf angenommen. Weiter entschied die
Kommissionsmehrheit, die Grossratspauschale von derzeit 5000 Franken jährlich
um jährlich 1 000 Franken pro Ratsmitglied zu kürzen.
Das Budget für das Jahr 2016 konnte
durch eine Kürzung von 2,3 Millionen Franken im Globalbudget des
Aufgabenbereichs «Zentrale Dienstleistungen und kantonale Projekte» (hier sind
45 Millionen Franken budgetiert) knapp ausgeglichen gestaltet werden. Auch für
das Budget 2017 inklusive der Planjahre verlangt die Kommission von der
Regierung ausgeglichene Ergebnisse.
In der Kommission ist die Notwendigkeit
eines auf die Dauer ausgeglichenen Staatshaushalts unbestritten. Die
Kommissionsmehrheit erachtet den vom Regierungsrat beantragten Weg mit dem
Fokus auf eine Reduktion der Ausgaben als geeignet. Eine Minderheit der
Kommission sieht in einem stärkeren Gleichgewicht zwischen Ausgabensenkung und
Steigerung der Einnahmen den richtigen Ansatz, heisst es weiter in der
Mitteilung der Kapf.
Pendlerabzug nicht beschränken
Laut Kommissionspräsident Furer hat die
Kapf auch bereits den Antrag der Regierung behandelt, den Pendlerabzug zu
beschränken. Bisher gibt es für ausgewiesene Pendlerkosten keine Obergrenze.
Die Regierung will ab 2017 nur noch einen Abzug von 6000 Franken zulassen. Das
soll dem Kanton 13, den Gemeinden 12 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen.
Die Kommission lehnt das ab. Aus der Kapf wird aber auch ein Minderheitsantrag
kommen, den Pendlerabzug gar auf 3000 Franken zu beschränken (eine Forderung
der Grünen). Umgekehrt wird aus der Kommission Volkswirtschaft und Abgaben
(VWA) ein Minderheitsantrag für eine Beschränkung auf 9000 Franken gestellt.
Der Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019
wird im Kantonsparlament am 24. November und eventuell am 1. Dezember beraten.
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