Strafregister-Befehl für neue Lehrer, Blick, 2.10.
Diese
Praxis gilt neu auch für Studenten, die bereits in einem anderen Kanton ein
Lehrerpatent erworben haben.
Grund für die
Anti-Pädo-Offensive ist ein Vorfall von Januar 2014. Ein Lehrerpraktikant
filmte in einer Umkleidekabine heimlich Schülerinnen. Wie sich rasch zeigte,
war der damals 40-jährige Mann ein Mehrfachtäter. Die Staatsanwaltschaft will
ihn fürs Delikt drei Jahre in den Knast schicken.
Die Pädagogische
Hochschule Zürich, an welcher der Mann zur Tatzeit in Ausbildung war, zieht
Konsequenzen. Neu müssen dort alle Studierenden - auch solche mit Lehrerpatent
aus einem anderen Kanton - einen Strafregisterauszug vorweisen, wie Rektor
Walter Bircher gegenüber dem «Regionaljournal Zürich/Schaffhausen» ausführt.
Der mutmassliche Täter
verfügte über ein Lehrerpatent aus einem anderen Kanton. Er wurde deshalb gar
nicht erst überprüft.
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