12. Juni 2015

St. Galler Regierung genehmigt LP 21

Die St. Galler Regierung hat den neuen Lehrplan genehmigt. In den Schulen wird er ab dem Schuljahr 2017/18 angewandt. Der Inhalt des Lehrplans 21 wurde dabei an kantonale Rahmenbedingungen angepasst: So bleibt der Religionsunterricht in die Volksschule integriert.




"Keine grundsätzlichen Veränderungen", sagt die Regierung, Bild: Keystone

St. Galler Regierung hat Lehrplan 21 genehmigt, St. Galler Tagblatt, 11.6.



Der bisherige St.Galler Lehrplan stammt aus dem Jahr 1997. Er müsse altershalber und aufgrund des neuen Verfassungsrechts durch ein zeitgemässes Instrument abgelöst werden, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag.


Der Erziehungsrat habe nun den neuen Lehrplan für den Kanton St.Gallen erlassen und durch die Regierung genehmigen lassen. Dabei wurden die Inhalte des Lehrplans 21 an die kantonalen Besonderheiten angepasst: Dabei geht es etwa um die Lektionenzahl oder um die Regelungen für den Religionsunterricht.

Keine grossen Veränderungen
Der neue St.Galler Lehrplan wird in den Schulen ab dem Sommer 2017 angewandt. Er knüpfe an Bewährtem an und stelle den Schulunterricht nicht vor grundsätzliche Veränderungen, heisst es. Auch wenn teilweise neue Begriffe verwendet werden, blieben die meisten Unterrichtsinhalte unverändert.

So sei die Kompetenzorientierung für den Kanton St.Gallen nicht grundsätzlich neu: "Schon der bisherige Lehrplan kennt über manche Strecken den Entwicklungsschritt vom blossen Wissen hin zum anwendbaren Wissen."

Die Unterrichtszeit bleibt ebenfalls unverändert. Auch bei der Verteilung der Lektionen auf die Fachbereiche gebe es nur wenige Änderungen. Einzelne Neugewichtungen seien allerdings unerlässlich geworden, "um kantonsspezifische Besonderheiten beizubehalten".

Religionsunterricht bleibt
Eine solche Besonderheit ist der Religionsunterricht. Im Unterschied zu den Vorschlägen im Lehrplan 21 bleibt der Religionsunterricht der Landeskirchen im Kanton St.Gallen weiterhin in die Lektionentafel integriert.

Der Erziehungsrat halte an der kirchlichen Beteiligung der Kirchen am Schulleben fest, steht in der Mitteilung. In den Rahmenbedingungen wurde geregelt, wie viele Lektionen dem kirchlichen Religionsunterricht vorbehalten sind und wie diese vom neuen Fach "Ethik, Religionen, Gemeinschaft" (ERG) abgegrenzt werden.

Eltern können wählen
Konkret wird bis zur zweiten Klasse ERG ausschliesslich durch die Schule erteilt. Ab der dritten Primarklasse und auf der Oberstufe können dann die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder ERG bei der Kirche im Rahmen des Religionsunterrichts oder bei der Schule besuchen lassen wollen.

Der neue Lehrplan trete zwar erst im Schuljahr 2017/18 in Kraft, sei aber jetzt schon erlassen worden, um für die Einführung Planungssicherheit zu schaffen. In den Schulen haben die Weiterbildungen dazu bereits begonnen.

Initiative gegen Lehrplan eingereicht
Im Kanton St.Gallen wird die Einführung des Lehrplans 21 bekämpft. Eine im März eingereichte Initiative des Komitees "Starke Volksschule" verlangt den Austritt aus dem Harmos-Konkordat als ersten Schritt. Danach soll dann der Verzicht auf den Lehrplan 21 durchgesetzt werden.

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