2. April 2015

Klassengrösse 24 in Zug

Die Schulklassen im Kanton Zug erhalten neue Schüler-Höchstzahlen. Für Kindergarten, Primar-, Real- und Sekundarschule gilt neu eine Höchstzahl von 24 Kindern.




Die Grund- und Basisstufe bleibt weiterhin freiwillig, Bild: Werner Schelbert


Kantonsrat schraubt an den Klassengrössen, Neue Luzerner Zeitung, 2.4.


Für den Kindergarten, die Primarschule, die Realschule und die Sek gilt neu eine Höchstzahl von 24 Kindern. In der Grund- und Basisstufe können bis zu 26 Kinder unterrichtet werden.
Ausser bei der Grund- und Basisstufe und bei der Primarschule wurde die Höchstzahl bei allen Stufen erhöht. Die linke Ratsseite warnte vergeblich vor sinkender Unterrichtsqualität. Die Bürgerlichen setzten sich jedoch durch. Die Qualität des Unterrichts sei nicht zwingend von der Klassengrösse abhängig.
Die restliche Schulgesetz-Revision blieb ohne Änderungen. Die sprachliche Frühförderung für Vorschulkinder ist im Kanton Zug deshalb auch in Zukunft nicht im Gesetz verankert.
Die Frühförderung wird zwar nicht abgeschafft. Angebote aufzubauen, ist für die Gemeinden aber weiterhin nicht zwingend. Freiwillig ist die Teilnahme an Förderstunden auch für die Eltern, respektive für die Kinder, die schlecht Deutsch können.
Weil die Frühförderung nicht im Gesetz steht, haben die Schulen somit auch keine Handhabe, Eltern zur Kooperation zu zwingen. Die Möglichkeit zum Zwang war ursprünglich ein wichtiger Teil der regierungsrätlichen Vorlage.
Freiwilligkeit ist auch das Stichwort bei der Grund- und Basisstufe, bei der Kindergärtler und 1.-Klässler beziehungsweise 1.- und 2.-Klässler gemeinsam unterrichtet werden. Bis anhin wurden diese Stufen nur im Rahmen von Schulversuchen geführt.

Künftig steht es allen Gemeinden frei, solche Modelle in ihrer Schule einzuführen. Sie sind aber - wie auch bei der Frühförderung - nicht dazu verpflichtet. Die elf Gemeinden können zudem neu auch Kunst- und Sportklassen für begabte Oberstufen-Schüler einrichten. 

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