Die Grund- und Basisstufe bleibt weiterhin freiwillig, Bild: Werner Schelbert
Kantonsrat schraubt an den Klassengrössen, Neue Luzerner Zeitung, 2.4.
Für den Kindergarten, die Primarschule, die Realschule und die
Sek gilt neu eine Höchstzahl von 24 Kindern. In der Grund- und Basisstufe
können bis zu 26 Kinder unterrichtet werden.
Ausser bei der Grund-
und Basisstufe und bei der Primarschule wurde die Höchstzahl bei allen Stufen
erhöht. Die linke Ratsseite warnte vergeblich vor sinkender
Unterrichtsqualität. Die Bürgerlichen setzten sich jedoch durch. Die Qualität
des Unterrichts sei nicht zwingend von der Klassengrösse abhängig.
Die restliche Schulgesetz-Revision blieb ohne Änderungen. Die
sprachliche Frühförderung für Vorschulkinder ist im Kanton Zug deshalb auch in
Zukunft nicht im Gesetz verankert.
Die Frühförderung wird
zwar nicht abgeschafft. Angebote aufzubauen, ist für die Gemeinden aber
weiterhin nicht zwingend. Freiwillig ist die Teilnahme an Förderstunden auch
für die Eltern, respektive für die Kinder, die schlecht Deutsch können.
Weil die Frühförderung
nicht im Gesetz steht, haben die Schulen somit auch keine Handhabe, Eltern zur
Kooperation zu zwingen. Die Möglichkeit zum Zwang war ursprünglich ein
wichtiger Teil der regierungsrätlichen Vorlage.
Freiwilligkeit ist auch das Stichwort bei der Grund- und
Basisstufe, bei der Kindergärtler und 1.-Klässler beziehungsweise 1.- und
2.-Klässler gemeinsam unterrichtet werden. Bis anhin wurden diese Stufen nur im
Rahmen von Schulversuchen geführt.
Künftig steht es allen
Gemeinden frei, solche Modelle in ihrer Schule einzuführen. Sie sind aber - wie
auch bei der Frühförderung - nicht dazu verpflichtet. Die elf Gemeinden können
zudem neu auch Kunst- und Sportklassen für begabte Oberstufen-Schüler
einrichten.
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