Eine Frage der Glaubensfreiheit oder falsch verstandene Toleranz? Eine Prozessbeobachterin mit Kopftuch. Bild: Keystone
Kopftuch-Verbot: St. Margrether Schule zieht vor Bundesgericht, Tages Anzeiger, 16.1.
Das
Bundesgericht muss entscheiden, ob eine muslimische Schülerin aus St.
Margrethen SG mit Kopftuch zur Schule gehen darf. Der Schulrat St. Margrethen
zieht den Streitfall ans Bundesgericht weiter, wie er heute mitteilte.
Das Tragen eines
Kopftuchs sei «ein Symbol für eine fundamentalistische Auslegung des Islam und
damit ein Integrationshindernis». Das öffentliche Interesse an der Integration
sei höher zu gewichten als das private Interesse der Eltern «am zur Schau stellen
religiöser Symbole durch ihre Kinder», schreibt die Behörde.
Das verfassungsmässige
Recht auf Religionsfreiheit sei selbstverständlich ein wertvolles Gut, das es
zu respektieren gelte. Wenn damit aber die Integrationsbemühungen torpediert
würden, sei dies «falsch verstandene Toleranz». Das St. Galler
Verwaltungsgericht habe diese Argumente zu wenig gewichtet.
Das Verwaltungsgericht
hatte im vergangenen November entschieden, das 13-jährige Mädchen dürfe das
islamische Kopftuch (Hijab) im Unterricht tragen. Dieser Wunsch sei durch die
Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt. Ein Verbot wäre zurzeit
unverhältnismässig, so das Urteil.
Erziehungsrat
empfahl Verbot
Das Mädchen hatte als
Sechstklässlerin im Sommer 2013 damit begonnen, mit Kopftuch zur Schule zu
gehen. Darauf erliess die Schulgemeinde, gestützt auf eine Empfehlung des
Erziehungsrats des Kantons St. Gallen, ein Kopfbedeckungsverbot. Die Familie
erhob dagegen Beschwerde.
Das Bundesgericht hat
sich bisher noch nie zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines
Kopftuchverbots an Schulen geäussert. In einem Fall aus der Thurgauer Gemeinde
Bürglen liess es Mitte 2013 diese Frage offen. Es stellte lediglich fest, dass
in Bürglen eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot fehle.
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