Kompetenzen statt Verbote für die Generation Smartphone, NZZ, 24.11. von Simon Gemperli
Was tun Kinder und Jugendliche, wenn sie nicht
gerade surfen, gamen, posten oder cybermobben? Sie gehen, wie es in der
Fachsprache heisst, «nonmedialen Freizeitbeschäftigungen» nach. Freunde treffen
(ausserhalb des Cyberspace) gehört etwa in diese Kategorie, aber auch in die
Bibliothek gehen (zu Fuss, nicht mit dem Tablet). Glaubt man der
repräsentativen und regelmässigen Erhebung der Zürcher Hochschule für
Angewandte Wissenschaften (James-Studie), stehen diese traditionellen
Beschäftigungen unter grossem Konkurrenzdruck. Auf der Rangliste der
beliebtesten Freizeitaktivitäten figuriert «Freunde treffen» zwar noch knapp
vor dem Fernsehen, ist aber deklassiert durch Handy, Internet und MP3-Player.
Behördliche Flucht nach vorn
Nicht weniger als 95 Prozent der 12- bis
19-Jährigen in der Schweiz besitzen ein Smartphone. Sie haben damit einen
praktisch unkontrollierbaren Zugang zum Internet. Die damit verbundenen
Gefahren werden nicht mehr durch Verschlüsselungen und Filter abgewehrt,
sondern lauern immer und überall. Die Schulen, aber auch die Politik haben in
den letzten Jahren die Flucht nach vorne angetreten. Statt unwirksame Verbote
zu verhängen oder am Strafrecht zu schrauben, soll die Medienkompetenz der
Jugendlichen gefördert werden.
Mit dieser Absicht legte der Bundesrat vor einigen
Jahren einen ganzen Stapel parlamentarischer Vorstösse mit repressiver
Stossrichtung auf Eis. Verbote von Killergames, Pflichten für Provider oder
neue strafrechtliche Bestimmungen zum Jugendschutz haben angesichts der offenen
Grenzen des Internets oft nur beschränkte Wirkung. 2010 lancierte er das
nationale Förderprogramm Jugend und Medien, das inzwischen rund 600 Projekte
koordiniert. Der Abschlussbericht mit politischen Empfehlungen wird im nächsten
Sommer erwartet. Die ersten Forschungsberichte zeigen aber, in welche Richtung
sich die Medienpolitik für die Jugend bewegt. Das Informations- und
Beratungsangebot auf dem Portal jungundmedien.ch ist
reichhaltig und enthält konkrete und wissenschaftlich abgestützte Empfehlungen
für Eltern, Lehrpersonen und Behörden.
Alter, Dauer, Entzug: Das empfohlene Mindestalter für die diversen Geräte ist nicht allzu hoch angesetzt: Handy nicht vor 9, unbeaufsichtigt surfen erst ab 12, eigener Facebook-Account ein Jahr später. Jugendliche sollten in der Freizeit pro Woche nicht mehr als 20 Stunden surfen und gamen. Als Mittel zur Bestrafung oder Belohnung sollten Medien nicht eingesetzt werden, da dies ihre Anziehungskraft noch steigert.
Pornografie: Jugendliche kommen heute früher und vermehrt ungewollt mit Pornografie in Kontakt. Filter können dies nicht verhindern. 10 Prozent der Jugendlichen geben an, Kollegen schickten ihnen solche Bilder oder Videos aufs Handy. 91 Prozent der Knaben und 44 Prozent der Mädchen zwischen 13 und 16 Jahren haben schon Pornofilme auf dem Mobiltelefon angeschaut.
Belästigung, Gewalt: Cybermobbing oder «happy slapping» (Videos von Gewaltanwendung z. B. auf dem Pausenplatz) werden laut Fachleuten unterschätzt. In beiden Fällen sollten rasch die Eltern, die Schule oder die Polizei beigezogen werden.
Persönlichkeits- und Datenschutz: Jugendliche sind es gewohnt, dass Fotos von ihnen ungefragt im Internet publiziert werden, nur eine Minderheit stört sich daran (17 Prozent). Den Lehrpersonen wird empfohlen, Themen wie Sexting oder Datenschutz frühzeitig in den Unterricht einzubauen, damit das Recht am eigenen Bild zumindest innerhalb der Schule respektiert werde.
Alter, Dauer, Entzug: Das empfohlene Mindestalter für die diversen Geräte ist nicht allzu hoch angesetzt: Handy nicht vor 9, unbeaufsichtigt surfen erst ab 12, eigener Facebook-Account ein Jahr später. Jugendliche sollten in der Freizeit pro Woche nicht mehr als 20 Stunden surfen und gamen. Als Mittel zur Bestrafung oder Belohnung sollten Medien nicht eingesetzt werden, da dies ihre Anziehungskraft noch steigert.
Pornografie: Jugendliche kommen heute früher und vermehrt ungewollt mit Pornografie in Kontakt. Filter können dies nicht verhindern. 10 Prozent der Jugendlichen geben an, Kollegen schickten ihnen solche Bilder oder Videos aufs Handy. 91 Prozent der Knaben und 44 Prozent der Mädchen zwischen 13 und 16 Jahren haben schon Pornofilme auf dem Mobiltelefon angeschaut.
Belästigung, Gewalt: Cybermobbing oder «happy slapping» (Videos von Gewaltanwendung z. B. auf dem Pausenplatz) werden laut Fachleuten unterschätzt. In beiden Fällen sollten rasch die Eltern, die Schule oder die Polizei beigezogen werden.
Persönlichkeits- und Datenschutz: Jugendliche sind es gewohnt, dass Fotos von ihnen ungefragt im Internet publiziert werden, nur eine Minderheit stört sich daran (17 Prozent). Den Lehrpersonen wird empfohlen, Themen wie Sexting oder Datenschutz frühzeitig in den Unterricht einzubauen, damit das Recht am eigenen Bild zumindest innerhalb der Schule respektiert werde.
Während die «digital natives» meist relativ gewandt
sind mit den neuen Medien, verläuft der digitale Graben oft mitten durchs
Lehrerzimmer. Die Affinitäten zu den digitalen Medien sind unterschiedlich,
jede Lehrperson integriert sie individuell in den Unterricht oder auch nicht.
Für spezielle Sequenzen und Projekte kann man auch externe Angebote nutzen. Die
Fachhochschule Nordwestschweiz beispielsweise unterhält eine Beratungsstelle
für digitale Medien in Schulen (imedias.ch).
Die Schulen regeln den Gebrauch von digitalen
Medien sehr unterschiedlich. In der Kantonsschule Stadelhofen zum Beispiel
sollen Smartphones grundsätzlich auf lautlos gestellt sein. Ein generelles
Handy-Verbot sei nicht durchsetzbar, sagt die Deutschlehrerin Villö Huszai,
Mitglied der schulinternen Arbeitsgruppe Smartphone. Der Lehrpersonenkonvent
verzichtete kürzlich bewusst darauf, weitergehende Regelungen für das ganze
Schulhaus zu erlassen. Die Autonomie der Lehrpersonen, die verschiedene
Perspektiven auf die neuen Medien hätten, sollte gestärkt werden.
Nicht im normalen Unterricht
Weil niemand gezwungen werden kann, mit einem
Smartphone oder einem Tablet in die Schule zu kommen, dürfen die Lehrpersonen
den normalen Unterricht nicht auf diesen Geräten aufbauen. Den wenigen
Schülerinnen und Schülern, die kein Smartphone besitzen, fehlt es laut Huszai
in der Regel nicht an den nötigen finanziellen Mitteln. Vielmehr begnügten sie
oder die Eltern sich bewusst mit einem Handy. Unterricht nach dem
vielbeschworenen Motto «bring your own devices» gebe es zwar da und dort
punktuell, es fehle aber eine rechtliche Grundlage dazu.
Auch wenn digitale Medienkompetenz in aller Munde
sei, würden neue Medien im normalen Unterricht nicht zum Selbstzweck, sondern
fachspezifisch eingesetzt, sagt Huszai. Kritischer Umgang mit Online-Quellen
beispielsweise gehöre in vielen Fächern zum Unterrichtsstoff. Beim
Deutschaufsatz sei es an der Maturaprüfung bis auf weiteres nicht erlaubt, in
einem Online-Wörterbuch nachzusehen oder in einer Datenbank nach einem
passenden Zitat zu suchen. Darum seien die entsprechenden digitalen Hilfsmittel
auch im Aufsatz-Unterricht nicht sinnvoll.

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