12. November 2014

Kopftuch in St. Gallen weiterhin erlaubt

Das St. Galler Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gutgeheissen und sich gegen ein Kopftuchverbot ausgesprochen. Der Islamische Zentralrat zeigt sich erfreut.

Wegen des öffentlichen Interesses fand die Verhandlung vor Publikum im grossen Saal des Kantonsgerichts statt, links IZRS-Generalsekretärin Ferah Ulucay, Bild: Keystone.

Kopftuch in St. Gallen weiterhin erlaubt, St. Galler Tagblatt, 12.11.


Das St.Galler Verwaltungsgericht musste sich mit dem Kopftuchverbot in der Schule von St.Margrethen befassen. Die Familie einer muslimischen Schülerin wehrte sich mit einer Beschwerde dafür, dass das Mädchen im Unterricht ein Kopftuch tragen darf. Die Schulgemeinde hatte, gestützt auf eine Empfehlung des Kantons, ein Kopfbedeckungsverbot erlassen. Darauf blieb die Schülerin dem Unterricht eine Zeitlang fern und erarbeitete den Schulstoff selbständig zu Hause. Inzwischen durfte sie provisorisch mit Kopftuch zur Schule.

Das Verwaltungsgericht hat nun die Beschwerde gutgeheissen und sich gegen das Kopftuchverbot ausgesprochen. Der Wunsch des Mädchens, das Kopftuch zu tragen, sei durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt, begründete das Gericht. Ein Verbot sei unverhältnismässig.

Laut Verwaltungsgericht sei nicht ersichtlich, dass durch das Kopftuch die Schülerin in ihrer Klasse schlechter integriert sei. Auch der geordnete Schulbetrieb sei nicht gestört worden.

Zentralrat ist erfreut
In einer ersten Stellungnahme zeigte sich der Islamische Zentralrat vom Entscheid erfreut: "Das Gericht anerkennt, dass das Tragen eines Kopftuchs auch in der Schule für praktizierende muslimische Mädchen von grosser Bedeutung ist und andererseits daraus anderen Mitmenschen kein Nachteil erwächst."

Dennoch will der Islamische Zentralrat nicht von einem Sieg sprechen: "Das Urteil ist ein Erfolg für den freiheitlichen Geist der Schweizer Rechtsordnung, jedoch noch lange kein Sieg gegen die in der öffentlichen Meinung fest verankerte Ablehnung des Islams und der Muslime." Der Zentralrat befürchte, dass nur eine Minderheit den Richterspruch nachvollziehen und akzeptieren könne.

Religionsfriede nicht gefährdet
In der Kurzbegründung des Gerichtes heisst es, dass die Anwendung des Verbotes auf religiös motivierte Kleidungsstücke zur Zeit unverhältnismässig sei und erst dann in Erwägung gezogen werden könne, wenn der Religionsfriede ernsthaft gefährdet sei. Die Schule St.Margrethen schreibt dazu: "Der Schulrat ist der Auffassung, dass durch diese Sichtweise die grassierende Rechtsunsicherheit [...] nicht beseitigt werden kann." Sie fordert die Legislative auf, zu prüfen, ob der Erlass eines entsprechenden Gesetzes nötig sei.

Weiterzug noch offen
Die Schule St.Margrethen erachtet das Tragen des Kopftuches bereits im Kindesalter als "ein Symbol für eine fundamentale Auslegung des Islams, die einher geht mit einer konsequenten Verweigerungshaltung gegenüber der Schule und somit ein Integrationshindernis darstellt". In einer Mitteilung schreibt die Schule, dass ein Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht "noch offen und zu prüfen" sei.

Die SVP ist laut einer Mitteilung "überrascht und befremdet" vom Entscheid. Das Kopftuch sei ein "klares Symbol der Abgrenzung". Die Partei sehe sich durch das Urteil bestärkt in ihrem Bestreben, eine "gesetzliche Regelung für Bekleidungsvorschriften im Allgemeinen und für Kopfbedeckungen im Besonderen zu schaffen".

Im Kanton St.Gallen gibt es derzeit rund 7000 muslimische Schulkinder. Der weitaus grösste Teil der Mädchen geht ohne Kopftuch zur Schule. Im St.Galler Kantonsrat ist eine SVP-Motion für Bekleidungsvorschriften in den Schulen hängig. Die Regierung empfiehlt, dieser grundsätzlich zuzustimmen. Voraussichtlich wird die Motion in der Novembersession behandelt. 

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