Auch nach der 3. Sek. noch ans Gymi, Bild: Keystone
Keine Änderung beim Übertritt ins Kurzzeit-Gymnasium, SRF Regional, 4.11.
Der Kantonsrat nahm von dem Planungsbericht des
Regierungsrates zum Übertrittsverfahren mit 85 zu 22 Stimmen ablehnend
Kenntnis. Die Kantonsregierung führte für ihr Vorhaben, das ordentliche
Übertrittsverfahren auf die 2. Sekundarklasse zu beschränken, zwei Gründe ins
Feld:
Die Lehrpläne des Kurzzeit-Gymnasiums bauten auf
denjenigen der 2. Sekundarklasse auf. Ausserdem könnte der Kanton mit dieser
Massnahme einige 100'000 Franken sparen. Deshalb wurde die Vorlage in der
Sondersession zum Sparpaket «Leistungen und Strukturen II» behandelt.
Alle Fraktionen kritisierten die Pläne der
Regierung. Einige der Voten:
·
«Heute wechseln mehr Sekschüler nach der 3. als
nach der 2. Klasse ins Kurzzeitgymnasium.»
·
«Eine Einschränkung des Übertrittsverfahrens würde
die Jugendlichen in der schwierigen Phase der Berufswahl treffen.»
·
«Der Übertritt nach der 3. Sekundarklasse hat den
Vorteil, dass sich die Jugendlichen mehr Zeit lassen könnten.»
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