Im Kanton Luzern ist die Basisschrift seit einigen Jahren in Gebrauch.
Schnüerlischrift ade - jetzt kommt die Basisschrift, Tages Anzeiger, 3.11.
An
den Deutschschweizer Schulen soll in Zukunft die sogenannte Basisschrift
unterrichtet werden. Das empfehlen die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen
und -direktoren den Kantonen. Die «Schnüerlischrift» soll aus dem Schulzimmer
verschwinden.
In den vergangenen
Jahren sei aus der Lehrerschaft immer wieder der Ruf gekommen, die bisherige
Schulschrift durch eine zeitgemässe Schrift zu ersetzen, teilte die
Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) am Montag mit. Dieses
Anliegen solle nun koordiniert umgesetzt werden.
Die D-EDK empfiehlt den
Kantonen deshalb, auf die Basisschrift umzustellen, wie sie im Kanton Luzern
seit einigen Jahren unterrichtet wird. Die D-EDK übernimmt dazu die Rechte an
dieser Schrift vom Kanton Luzern. Künftig soll diese als «Deutschschweizer Basisschrift»
bezeichnet werden.
Umweg
soll entfallen
Bisher lernen die Kinder
zuerst die Steinschrift, dann die voll verbundene Schrift mit teilweise neuen
Buchstabenbildern, um anschliessend eine persönliche, meist nur teilweise
verbundene Handschrift zu entwickeln, wie die D-EDK schreibt. Dieser Umweg solle
in Zukunft entfallen.
Die Buchstabenformen der
Basisschrift werden zunächst unverbunden gelernt. Später werden die Buchstaben
teilweise verbunden. Damit sollen unnatürliche Bewegungsabläufe mit vielen
Richtungsänderungen, die bei den Kindern zu Verkrampfungen führen können,
vermieden werden, wie es im Communiqué heisst.
Neuere Studien deuteten
darauf hin, dass mit der neuen Schriftform leichter eine flüssige, gut lesbare
Handschrift erworben werden können, schreibt die D-EDK. Dies sei auch im
Zeitalter von Computer, Tastatur und Maus ein zentrales Lehrplanziel.
Kantone
für Umsetzung verantwortlich
Die Empfehlung zum
Wechsel zur Basisschrift stützt sich auf den Bericht einer Arbeitsgruppe, den
die D-EDK in Auftrag gegeben hat. Zum Bericht seien die Stellungnahmen von den
Lehrerorganisationen, den Kantonen, den Pädagogischen Hochschulen und den Lehrmittelverlagen
eingeholt worden. Eine grosse Mehrheit dieser Stellungnahmen unterstütze den
Wechsel zu einer teilverbundenen Schulschrift, schreibt die D-EDK.
Der Entscheid über den
Wechsel zur neuen Schulschrift werde in jedem Kanton aufgrund der jeweiligen
Zuständigkeiten getroffen, heisst es im Communiqué der D-EDK. Die Umstellung
könne unabhängig von der Einführung des Lehrplans 21 erfolgen.
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