11. September 2014

St. Galler Schüler erhalten Abschlusszertifikat

Erstmals erhalten die Schüler der Abschlussklassen am Ende dieses Schuljahres ein Abschlusszertifikat. Dieses bestätigt, dass die obligatorische Schulzeit erfüllt wurde.



Das St. Galler Abschlussportfolio wird immer dicker, Bild: hilfreich.de


Volksschulabschluss: Abschlusszertifikat, Erziehungsrat SG



Der Erziehungsrat hat im vergangenen Jahr den Grundsatzbeschluss gefasst, dass den Schülerinnen und Schülern am Ende der Volksschulzeit ein Abschlusszertifikat mit erstmaliger Abgabe am Ende des Schuljahres 2014/15 ausgestellt wird. Das Amt für Volksschule hat in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Kommission 3, Oberstufe, Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung des Zertifikates und zur definitiven Umsetzung des Volksschulabschlusses erarbeitet und diese dem Erziehungsrat zur Kenntnis gebracht. An seiner Sitzung vom 20. August 2014 hat der Erziehungsrat die diesbezüglichen Beschlüsse gefasst:
Das Abschlusszertifikat bestätigt, dass die obligatorische Schulpflicht erfüllt wurde. Es wird über die Verwaltungsplattform LehrerOffice generiert, entsprechende Programmanpassungen sind noch vorzunehmen. Schülerinnen und Schülern, welche die Schule vorzeitig verlassen, wird kein Zertifikat ausgestellt. Für Schülerinnen und Schüler in Mittelschulen, welche erst im Verlauf der Sekundarstufe II die Volksschulpflicht erfüllen, ersetzt das Maturitätszeugnis den Nachweis des Volksschulabschlusses. Das Thema und die Benotung der selbständigen Projektarbeit werden im letzten Semesterzeugnis eingetragen. Stellwerk 8, Stellwerk 9, die Semesterzeugnisse der 3. Oberstufe und der eingesetzte Beurteilungsraster zur selbständigen Projektarbeit werden als verbindliche Elemente eines Abschlussportfolios in die bestehende Zeugnismappe integriert. Auf eine separate Dokumentenmappe wird verzichtet. Eine kurze Wegleitung zum Abschlusszertifikat und zum Abschlussportfolio kann ab Frühling 2015 als Download unter www.schule.sg.ch bezogen werden.

Im Grundsatz soll auch in Sonderschulen ein Zertifikat abgegeben werden. Es sollen aber je nach Sonderschule differenzierte und sorgfältig festgelegte Rahmenbedingungen zur Anwendung gelangen, die zuerst noch diskutiert und geklärt werden müssen. Eine Umsetzung frühestens auf Sommer 2016 erscheint für die Sonderschulen vernünftig.

Das Abschlusszertifikat erfüllt keine Funktion betreffend Voraussetzungen für eine weiterführende Schule oder für die berufliche Ausbildung. Dennoch erachtet der Erziehungsrat die Abgabe des Abschlusszertifikates und die pragmatische Ausgestaltung eines Abschlussportfolios als einen besonderen Meilenstein in der Laufbahn unserer Jugendlichen.

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