Das St. Galler Abschlussportfolio wird immer dicker, Bild: hilfreich.de
Volksschulabschluss: Abschlusszertifikat, Erziehungsrat SG
Der Erziehungsrat hat im vergangenen Jahr den Grundsatzbeschluss
gefasst, dass den Schülerinnen und Schülern am Ende der Volksschulzeit ein
Abschlusszertifikat mit erstmaliger Abgabe am Ende des Schuljahres 2014/15
ausgestellt wird. Das Amt für Volksschule hat in Zusammenarbeit mit der
Pädagogischen Kommission 3, Oberstufe, Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung
des Zertifikates und zur definitiven Umsetzung des Volksschulabschlusses
erarbeitet und diese dem Erziehungsrat zur Kenntnis gebracht. An seiner Sitzung
vom 20. August 2014 hat der Erziehungsrat die diesbezüglichen Beschlüsse
gefasst:
Das Abschlusszertifikat
bestätigt, dass die obligatorische Schulpflicht erfüllt wurde. Es wird über die
Verwaltungsplattform LehrerOffice generiert, entsprechende Programmanpassungen
sind noch vorzunehmen. Schülerinnen und Schülern, welche die Schule vorzeitig
verlassen, wird kein Zertifikat ausgestellt. Für Schülerinnen und Schüler in
Mittelschulen, welche erst im Verlauf der Sekundarstufe II die
Volksschulpflicht erfüllen, ersetzt das Maturitätszeugnis den Nachweis des
Volksschulabschlusses. Das Thema und die Benotung der selbständigen
Projektarbeit werden im letzten Semesterzeugnis eingetragen. Stellwerk 8,
Stellwerk 9, die Semesterzeugnisse der 3. Oberstufe und der eingesetzte
Beurteilungsraster zur selbständigen Projektarbeit werden als verbindliche
Elemente eines Abschlussportfolios in die bestehende Zeugnismappe integriert.
Auf eine separate Dokumentenmappe wird verzichtet. Eine kurze Wegleitung zum
Abschlusszertifikat und zum Abschlussportfolio kann ab Frühling 2015 als
Download unter www.schule.sg.ch bezogen werden.
Im Grundsatz soll auch
in Sonderschulen ein Zertifikat abgegeben werden. Es sollen aber je nach
Sonderschule differenzierte und sorgfältig festgelegte Rahmenbedingungen zur
Anwendung gelangen, die zuerst noch diskutiert und geklärt werden müssen. Eine
Umsetzung frühestens auf Sommer 2016 erscheint für die Sonderschulen
vernünftig.
Das Abschlusszertifikat
erfüllt keine Funktion betreffend Voraussetzungen für eine weiterführende
Schule oder für die berufliche Ausbildung. Dennoch erachtet der Erziehungsrat
die Abgabe des Abschlusszertifikates und die pragmatische Ausgestaltung eines
Abschlussportfolios als einen besonderen Meilenstein in der Laufbahn unserer
Jugendlichen.
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