Die Motion wurde mit 51 zu 62 abgelehnt, Bild: Keystone
Kopftuchverbot im Thurgau vorerst vom Tisch, St. Galler Tagblatt, 29.9.
Drei
SVP-Kantonsräte hatten in einer Motion eine Ergänzung des Volksschulgesetzes
vorgeschlagen. Damit sollte die gesetzliche Grundlage für Kleidervorschriften
und damit auch für Kopftuchverbote geschaffen worden. Die Schulgemeinden hätten
selber entscheiden können, ob sie solche Vorschriften erlassen wollen.
Das
Bundesgericht hatte im Juli 2013 zu einer Beschwerde gegen die Schulordnung von
Bürglen festgestellt, dass ein Kopftuchverbot einen schweren Eingriff in die
Glaubens-und Gewissensfreiheit darstelle.
Dafür reiche
ein Passus in der Schulordnung nicht aus. Es brauche dafür mindestens eine
gesetzliche Grundlage und das Verbot müsse durch ein öffentliches Interesse
gerechtfertigt sein.
SVP von
EDU-Fraktion unterstützt
Die Thurgauer
Regierung zeigte sich in ihrer Stellungnahmen zur Motion bereit, eine solche Grundlage
zu schaffen. Es liege danach an den Schulgemeinden, entsprechende Regelungen zu
erlassen. Allerdings sei unklar, ob das Bundesgericht ein Kopftuchverbot bei
einer Beschwerde schützen würde.
In der Debatte
sprachen sich sowohl die CVP/GLP-, die FDP- sowie die SP-Fraktion
grossmehrheitlich gegen die Motion aus. Kleidervorschriften seien schon nach
aktuellem Recht möglich.
Es gehe den
Motionären nur um das Kopftuchverbot. Deshalb handle es sich um eine
Scheinlösung, weil diese Frage vom Bundesgericht entschieden werde, lautete die
Argumentation.
Geschlossen
dagegen waren die Fraktionen der Grünen, der BDP sowie der EVP. Unterstützt
wurde der Vorstoss von der SVP-Fraktion und von der EDU-Fraktion sowie von
einzelnen Votanten aus den Reihen der CVP und der SP. Es gehe um mehr
Rechtssicherheit für die Schulen, betonte der Sprecher der SVP-Fraktion. In der
Abstimmung wurde die Motion mit 51 Ja- gegen 62 Nein-Stimmen für nicht
erheblich erklärt.
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