Die Gemeinden verlieren ihre Quarta-Klassen ab August 2017, Bild: Adrian Moser
Die Gemeinden verlieren die Quarta, Bund, 11.6. von Dölf Barben
Es sei
bloss noch «der letzte Schritt der Umsetzung»: So bezeichnete SVP-Grossrat
Fritz Wyss (Wengi) das, was der Grosse Rat gestern Nachmittag zu beschliessen
hatte. Auf der Traktandenliste standen vier Änderungen von Gesetzen und
Dekreten, die im Zusammenhang stehen mit dem im letzten November beschlossenen
Sparprogramm ASP 2014 (Angebots- und Strukturüberprüfung). Weil die Änderungen
nur «die logische Folge der ASP-Massnahmen» seien – so sagte es Jakob Etter
(BDP, Treiten) –, gab es gestern darum keine grossen Diskussionen mehr.
Am
folgenreichsten ist die Anpassung des Mittelschulgesetzes: Im deutschsprachigen
Teil des Kantons Bern wird der gymnasiale Unterricht im 9. Schuljahr folglich
nur noch an Gymnasien angeboten. Das heisst: Die Gemeinden, welche diesen
Unterricht bisher noch im Sortiment hatten, werden ihn ab August 2017 an die
Gymnasien abtreten müssen. Erziehungsdirektor Bernhard Pulver (Grüne) sprach
vor dem Grossen Rat von einem Flickenteppich, wie er sich im Kanton Bern bis
heute präsentiere. Er sagte, mit dieser ASP-Massnahme sei eine Chance ergriffen
worden, um ein bildungspolitisches Problem zu lösen und die Qualität der
gymnasialen Ausbildung zu erhöhen.
Im Gegenzug
– und das ist der eigentliche Spareffekt im Umfang von über fünf Millionen
Franken – werden Lektionen gekürzt. Einer der Hauptvorteile der Änderung sieht
Pulver darin, dass künftig nicht mehr über 90 Prozent der Tertia-Klassen neu
zusammengestellt werden müssen. Dies ist heute nötig, weil jedes Jahr die Schülerinnen
und Schüler der zahlreichen Quarta-Klassen aus den Gemeinden in die Gymnasien
eingegliedert werden. Nach wie vor wird es möglich sein, dass Schülerinnen und
Schüler erst nach dem 9. Volksschuljahr in einen gymnasialen Bildungsgang
eintreten. Dieser dauert für sie dann aber vier Jahre.
1000 verlieren ihre Zuschüsse
Der Grosse
Rat hat gestern des Weiteren Änderungen vorgenommen am Sozialhilfegesetz, am
Gesetz über die Inkassohilfe und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
sowie am Dekret über die Wassernutzungsabgaben.
Umstritten
war die Streichung von Zuschüssen für Minderbemittelte und somit die Änderung
des Sozialhilfegesetzes. Schliesslich aber brachte Ueli Studer (SVP,
Niederscherli) sogar seinen Antrag knapp durch, wonach die nötige Änderung
bereits auf Anfang 2015 und nicht erst auf 2016 in Kraft gesetzt wird; der
definitive Entscheid fällt in der zweiten Lesung im September. Kanton und
Gemeinden sparen damit je rund anderthalb Millionen Franken. Das Dekret hat
gemäss Antrag des Regierungsrats keine grosse Bedeutung mehr; derzeit
profitieren noch rund 1000 Personen von solchen Zuschüssen. Wer nun in eine
schwierige Situation geraten sollte, hat die Möglichkeit, Sozialhilfe zu
beantragen oder bei Organisationen wie Pro Infirmis finanzielle Unterstützung
zu beantragen.
Das
ASP-Sparpaket wird seine volle Wirkung erst 2017 entfalten; es entlastet den
Staatshaushalt um rund 470 Millionen Franken jährlich.
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