Ein Kind zeichnet seine Eltern, Bild: Neue Luzerner Zeitung
Schulen brauchen immer öfter Rechtshilfe, Neue Luzerner Zeitung, 11.3. von Alexander von Däniken
Geschiedene Eltern sowie Patchwork-Familien sind
nicht nur für die Direktbeteiligten eine Herausforderung, sondern zunehmend
auch für Schulen. Wer muss zu einem Elternabend eingeladen werden? Wer darf
entscheiden, ob das Kind eine Klasse wiederholen oder überspringen darf? Und
wem wird das Zeugnis ausgehändigt? Der Aufwand innerhalb der Schulen ist wegen
der vielfältigen Familienverhältnisse aufwendiger geworden, sagt Bruno Rudin,
geschäftsleitender Rektor in Emmen.
Wenn die Schulen nicht mehr weiter wissen, wenden
sie sich an an die Rechtsabteilung der kantonalen Dienststelle
Volksschulbildung. Das kommt mittlerweile alle zwei Wochen vor, wie Katrin
Birchler, Juristin der Dienststelle erklärt. «Grundsätzlich haben beide
Elternteile das Recht, über den Zustand und die Entwicklung des Kindes im
schulischen Bereich informiert zu werden», so Birchler. Alles, was hingegen
Entscheide betrifft – Schulübertritte, das Wiederholen oder Überspringen einer
Klasse oder die Inanspruchnahme von Fördermassnahmen – dafür sind die
erziehungsberechtigten Elternteile zuständig.
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