11. März 2014

Scheidungskinder

Wen informieren und wen entscheiden lassen? Die Schulen sind bei Kindern von geschiedenen Eltern oft unsicher - und bitten den Kanton immer häufiger um Rat.



Ein Kind zeichnet seine Eltern, Bild: Neue Luzerner Zeitung

Schulen brauchen immer öfter Rechtshilfe, Neue Luzerner Zeitung, 11.3. von Alexander von Däniken


Geschiedene Eltern sowie Patchwork-Familien sind nicht nur für die Direktbeteiligten eine Herausforderung, sondern zunehmend auch für Schulen. Wer muss zu einem Elternabend eingeladen werden? Wer darf entscheiden, ob das Kind eine Klasse wiederholen oder überspringen darf? Und wem wird das Zeugnis ausgehändigt? Der Aufwand innerhalb der Schulen ist wegen der vielfältigen Familienverhältnisse aufwendiger geworden, sagt Bruno Rudin, geschäftsleitender Rektor in Emmen.
Wenn die Schulen nicht mehr weiter wissen, wenden sie sich an an die Rechtsabteilung der kantonalen Dienststelle Volksschulbildung. Das kommt mittlerweile alle zwei Wochen vor, wie Katrin Birchler, Juristin der Dienststelle erklärt. «Grundsätzlich haben beide Elternteile das Recht, über den Zustand und die Entwicklung des Kindes im schulischen Bereich informiert zu werden», so Birchler. Alles, was hingegen Entscheide betrifft – Schulübertritte, das Wiederholen oder Überspringen einer Klasse oder die Inanspruchnahme von Fördermassnahmen – dafür sind die erziehungsberechtigten Elternteile zuständig.


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