Klotener Schulpräsidentin fordert mehr Kompetenzen für Schulleiter, Zürcher Unterländer, 24.2. von Christian Wüthrich
Selbst wenn
eine Schulpflege möchte, kann sie heute gewisse Aufgaben nicht abgeben. So sind
Schulpfleger gezwungen, Dinge zu tun, die im Alltag eigentlich keinen Sinn mehr
machen, weil sich die Schule verändert hat. Deswegen möchte die Klotener
Schulpräsidentin Corinne Thomet (CVP) diese in ihren Augen unbefriedigende
Situation ändern. Als Kantonsrätin hat sie zusammen mit ihrem Ratskollegen
Stefan Hunger (BDP) in Zürich kürzlich eine parlamentarische Initiative
eingereicht.
Konkret geht
es zum Beispiel um die Besuchsregelung für den Unterricht in den Schulklassen.
Das steht so festgeschrieben im Volksschulgesetz des Kantons Zürich unter
Paragraph 42: «Die Schulpflege führt regelmässig Schulbesuche durch.» Nun ist
das je nach Grösse einer Schule aber ziemlich aufwändig und zeitintensiv für
die einzelnen Schulpflegerinnen und Schulpfleger. Kommt hinzu, dass die
direkten Vorgesetzten der Lehrpersonen inzwischen nicht mehr die politisch
gewählten Schulpfleger, sondern die von der Gemeinde angestellten Schulleiter
sind. Genau damit argumentieren auch die beiden Initianten. «Seit der
Einführung der Schulleitungen vor zehn Jahren hat sich einiges verändert»,
schreiben Thomet und Hunger in der Begründung ihrer Initiative. Deshalb wollen
sie den Satz über die zwingenden Schulbesuche der Schulpfleger aus dem
Volksschulgesetz streichen.
Aber nebst
den Schulbesuchen geht es auch noch um viel mehr. So sollen mit dieser
parlamentarischen Initiative ganz generell die Kompetenzen der Gremien und die
Abgrenzung der Zuständigkeiten klarer geregelt werden. Das hiesse allerdings
nicht, dass eine Schulpflege in einer kleineren Gemeinde nicht doch noch auf
Schulbesuche gehen und gewisse operative Führungsaufgaben übernehmen könnte.
Was die
Klotener Schulpräsidentin stört, ist, dass es momentan umgekehrt nicht erlaubt
ist, dass die Schulpflege zum Beispiel Anstellungen und Entlassungen von
Lehrern nicht den Schulleitungen überlassen kann, welche in der heutigen Praxis
sowieso schon die direkten Vorgesetzten der Lehrer sind und diese regelmässig
bewerten müssen.
Gemäss der
eingereichten Initiative sollte eine Schulpflege künftig «nur» noch über die
Anstellung und Entlassung der Schulleitungen bestimmen, während diese danach
Lehrer anstellen und entlassen dürfte. Die Initiative sieht ausserdem vor, dass
die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler ebenfalls nicht mehr zwingend von
der Schulpflege selbst vorgenommen werden muss.
Generell
finden Corinne Thomet und ihr Oberländer Kantonsratskollege Stefan Hunger, dass
die vorgeschlagenen Anpassungen den Schulpflegen helfen würden, «operative
Aufgaben und Verantwortlichkeiten dorthin zu delegieren, wo sie hingehören». In
der Praxis wird offenbar schon heute in vielen Schulgemeinden entsprechend der
Initiative gearbeitet, was allerdings nicht dem ursprünglichen Willen des
geltenden Gesetzes entspricht. «Künftig soll eine klare Aufgabenteilung möglich
sein», lautet Corinne Thomets Überzeugung.
Zunächst muss der Kantonsrat die eingereichte Initiative aufnehmen,
danach geht sie in die Fachkommission, zum Regierungsrat und am Ende wieder in
den 180-köpfigen Rat. Dort könnte nach einer Zustimmung noch das Referendum
ergriffen werden, was zu einer Volksabstimmung führen würde.
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