2. März 2014

Mehr Kompetenzen für Schulleitungen

Die Schulpflegen sollen Klassen nicht mehr besuchen müssen, wie es das Volksschulgesetz vorschreibt. Dies fordert eine parlamentarische Initiative aus dem Kanton Zürich. Ausserdem sollen Anstellungen und Entlassungen in die Kompetenz der Schulleitungen fallen.
Klotener Schulpräsidentin fordert mehr Kompetenzen für Schulleiter, Zürcher Unterländer, 24.2. von Christian Wüthrich


Selbst wenn eine Schulpflege möchte, kann sie heute gewisse Aufgaben nicht abgeben. So sind Schulpfleger gezwungen, Dinge zu tun, die im Alltag eigentlich keinen Sinn mehr machen, weil sich die Schule verändert hat. Deswegen möchte die Klotener Schulpräsidentin Corinne Thomet (CVP) diese in ihren Augen unbefriedigende Situation ändern. Als Kantonsrätin hat sie zusammen mit ihrem Ratskollegen Stefan Hunger (BDP) in Zürich kürzlich eine parlamentarische Initiative eingereicht.
Konkret geht es zum Beispiel um die Besuchsregelung für den Unterricht in den Schulklassen. Das steht so festgeschrieben im Volksschulgesetz des Kantons Zürich unter Paragraph 42: «Die Schulpflege führt regelmässig Schulbesuche durch.» Nun ist das je nach Grösse einer Schule aber ziemlich aufwändig und zeitintensiv für die einzelnen Schulpflegerinnen und Schulpfleger. Kommt hinzu, dass die direkten Vorgesetzten der Lehrpersonen inzwischen nicht mehr die politisch gewählten Schulpfleger, sondern die von der Gemeinde angestellten Schulleiter sind. Genau damit argumentieren auch die beiden Initianten. «Seit der Einführung der Schulleitungen vor zehn Jahren hat sich einiges verändert», schreiben Thomet und Hunger in der Begründung ihrer Initiative. Deshalb wollen sie den Satz über die zwingenden Schulbesuche der Schulpfleger aus dem Volksschulgesetz streichen.
Aber nebst den Schulbesuchen geht es auch noch um viel mehr. So sollen mit dieser parlamentarischen Initiative ganz generell die Kompetenzen der Gremien und die Abgrenzung der Zuständigkeiten klarer geregelt werden. Das hiesse allerdings nicht, dass eine Schulpflege in einer kleineren Gemeinde nicht doch noch auf Schulbesuche gehen und gewisse operative Führungsaufgaben übernehmen könnte.
Was die Klotener Schulpräsidentin stört, ist, dass es momentan umgekehrt nicht erlaubt ist, dass die Schulpflege zum Beispiel Anstellungen und Entlassungen von Lehrern nicht den Schulleitungen überlassen kann, welche in der heutigen Praxis sowieso schon die direkten Vorgesetzten der Lehrer sind und diese regelmässig bewerten müssen.
Gemäss der eingereichten Initiative sollte eine Schulpflege künftig «nur» noch über die Anstellung und Entlassung der Schulleitungen bestimmen, während diese danach Lehrer anstellen und entlassen dürfte. Die Initiative sieht ausserdem vor, dass die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler ebenfalls nicht mehr zwingend von der Schulpflege selbst vorgenommen werden muss.
Generell finden Corinne Thomet und ihr Oberländer Kantonsratskollege Stefan Hunger, dass die vorgeschlagenen Anpassungen den Schulpflegen helfen würden, «operative Aufgaben und Verantwortlichkeiten dorthin zu delegieren, wo sie hingehören». In der Praxis wird offenbar schon heute in vielen Schulgemeinden entsprechend der Initiative gearbeitet, was allerdings nicht dem ursprünglichen Willen des geltenden Gesetzes entspricht. «Künftig soll eine klare Aufgabenteilung möglich sein», lautet Corinne Thomets Überzeugung.
Zunächst muss der Kantonsrat die eingereichte Initiative aufnehmen, danach geht sie in die Fachkommission, zum Regierungsrat und am Ende wieder in den 180-köpfigen Rat. Dort könnte nach einer Zustimmung noch das Referendum ergriffen werden, was zu einer Volksabstimmung führen würde.




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