8. Januar 2014

Niemand geht mehr baden

Als Folge der intransparenten Definition der Obhuts- und Sorgfaltspflicht weigern sich immer mehr Lehrer, mit ihren Klassen baden zu gehen. Laut der SP Aargau führten Gerichtsprozesse "zu einer starken Verunsicherung der Lehrpersonen". Die Partei fordert nun verbindliche Richtlinien bezüglich Sorgfalts- und Haftpflicht.


Prozesse schrecken Lehrer ab, Bild: Keystone

Gefahr Ertrinkungstod: SP will klare Regeln für Schwimm-Unterricht, Aargauer Zeitung, 8.1. von Dominique Bitschnau und Philipp Zimmermann


Zwei Ausflüge mit Schülern respektive Kindern hatten letztes Jahr ein gerichtliches Nachspiel: Ein 14-jähriger Schüler ertrank in Bremgarten in der Reuss, ein Mädchen aus Baden entrann dem Tod im Hallenbad Spreitenbach nur knapp.
Bei den Aufsichtspersonen handelte es sich um einen Lehrer und eine Krippen-Mitarbeiteriin. Sie mussten sich vor Bezirksgericht verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete: fahrlässige Tötung.
Verunsicherte Lehrer
Die SP hat nun im Grossen Rat einen Vorstoss eingereicht. Denn die Gerichtsprozesse hätten in vielen Gemeinden «zu einer starken Verunsicherung der Lehrpersonen» geführt, schreibt sie. Viele Lehrpersonen seien nicht mehr bereit, dieses Unfallrisiko auf sich zu nehmen, sprich einen Ausflug an einen Fluss oder ins Schwimmbad zu machen.
Den Kindern sollen aber weder Schwimmunterricht noch Ausflüge ans Wasser entgehen. Es brauche aber klar Richtlinien. Konkret fordert die SP «verbindliche Richtlinien zu den Rahmenbedingungen für den Unterricht im und am Wasser».
Richtlinien angleichen
So müssten die maximale Gruppengrösse und eine klare Definition der Sorgfalts- und Haftpflicht klar definiert werden. Momentan unterscheiden sich nämlich die Empfehlungen des Departements für Bildung, Kultur und Sport (BKS) und das Merkblatt der Schweizerischen Lebensrettung-Gesellschaft SLRG aus dem Jahr 2012 in einigen Punkten. Da die Ausführungen der SLRG für die Obhuts- und Sorgfaltspflicht rechtlich relevant seien, sollen die BKS-Richtlinien mit diesen abgeglichen und das Resultat als verbindlich erklärt werden.
Das Ziel: «Lehrerpersonen und Gemeinden sollen die Sicherheit erhalten, dass sie nicht gerichtlich belangt werden können, wenn sie sich korrekt an die kantonalen Vorgaben halten.»
Bei den Gerichtsverhandlungen in Bremgarten und Baden wurden der Lehrer und die Krippen-Mitarbeiterin freigesprochen. Das Gericht kam jeweils zum Schluss, dass eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

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