25. Februar 2013

Neuregelung Altersentlastung

Im Zuge der Sparmassnahmen führt der Kanton Luzern aufs Schuljahr 2013/14 neue Regeln für die Altersentlastung ein. Diese betragen für ein Vollpensum von 29 Lektionen ab 50 Jahren 0.65 Wochenlektionen. Ab dem 60. Lebensjahr 1.33 Lektionen. Während Verwaltungsangestellte einfach mit einer oder zwei zusätzlichen Ferienwochen entlastet werden, ist die Entlastung bei Lehrpersonen komplexer.
Altersentlastung für Lehrpersonen, Kanton Luzern

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen