Am 23. September stimmen wir über einen Verfassungsartikel zum Musikunterricht ab. Die Grundsatzfrage, die sich dabei stellt, ist, ob der Bund in einen Bereich vordringen soll, der bislang den Kantonen vorbehalten war. Wenn der Bund den Kantonen Vorschriften über den Musikunterricht macht, dann bedeutet dies einen Eingriff in die kantonale Schulhoheit. Allerdings ist dies auch im Sport der Fall. Und wenn der Bund im Sport und in der Musik Vorschriften macht, wieso nicht auch im Zeichnen?
Werden die Kantone zum koordinierten Musikunterricht gezwungen? Bild: Adrian Baer/NZZ
Ein Verfassungsartikel für die Musik, St. Galler Tagblatt, 17.7. von Marcel Amrein
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