17. April 2016

Maulkörbe für Lehrer?

Lehrpersonen müssen Entscheidungen der Schulbehörde und Anweisungen der Schulleitung umsetzen. Gleichzeitig sind Lehrerinnen und Lehrer aber auch Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit politischen Rechten. Das kann vor allem dann zum Problem werden, wenn schulisch-pädagogische Fragen zum Abstimmungsthema werden. Aktuell ist das im Thurgau mit der Einführung des Lehrplans 21 und der dagegen ergriffenen Volksinitiative «Für eine gute Thurgauer Volksschule» der Fall.
Wenn Lehrkräfte in eigener Sache politisieren, Thurgauer Zeitung, 9.4.


Um die Haltung der Thurgauer Regierung in diesem Spannungsfeld aus Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber und politischen Rechten auszuloten, hat CVP-Kantonsrat Reto Lagler (Ermatingen) eine Einfache Anfrage eingereicht. Lagler will unter anderem wissen, wo die Kantonsregierung die Trennlinie zwischen privaten Äusserungen einer Lehrperson und der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber zieht. Und wo im speziellen diese Grenze im Vorfeld der Abstimmung über die besagte Volksinitiative liegt. Auch erkundigt sich der CVP-Kantonsrat, ob die Behörden Kenntnis hätten von Fällen missbräuchlicher Sanktionen oder Sanktionsandrohungen gegen Lehrkräfte. Und: «Wie reagiert oder wie würde ein Amt auf eine entsprechende Meldung reagieren?»

Meldungen über Maulkörbe
Schliesslich will Lagler in Erfahrung bringen, welche Empfehlungen beziehungsweise Richtlinien der Kanton für den Umgang der verschiedenen Beteiligten untereinander in diesen Situationen gibt. Und wie er die politischen Rechte von Lehrpersonen sicherstellt. Kantonsrat Lagler begründet seinen parlamentarischen Vorstoss damit, dass es Meldungen gebe über Einflussnahmen, Einschränkungen und Maulkörbe gegenüber Lehrkräften im Kanton.

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