Im Kanton Luzern werden im
aktuellen Schuljahr total über 40'600 Kinder und Jugendliche unterrichtet. In
der Sekundarschule hat die Schülerzahl gegenüber dem Vorjahr ab-, in allen
anderen Stufen zugenommen. Im Zahlenspiegel der Dienststelle Volksschulbildung
zum Schuljahr 2019/20 fallen vier weitere Entwicklungen auf.
Diese vier Entwicklungen an den Luzerner Volksschulen fallen auf, Luzerner Zeitung, 1.2. von Julian Spörri
1. Das Angebot der frühen Sprachförderung boomtDie frühe Sprachförderung richtet sich an Kinder mit
unzureichenden Deutschkenntnissen. Sie sollen die Sprache bereits in
Spielgruppen und anderen Betreuungsangeboten lernen, um später mit genügenden
Kenntnissen in die Volksschule einzutreten. Aktuell profitieren 363 Kinder in
16 Gemeinden vom Angebot. Beide Zahlen haben sich seit Einführung des Angebots
im Schuljahr 2017/18 mehr als verdoppelt.
Charles Vincent, Dienststellenleiter Volksschulbildung des
Kantons Luzern, führt die Entwicklung auf die in Studien und in der Praxis
bewiesene Bedeutung der frühen Sprachförderung zurück. Zusätzlich spiele ein
Vorbildeffekt, bei welchem die Gemeinden ihre Erfahrungen an andere
Kommunen weitergeben würden.
Auf das nächste Schuljahr führt auch die Stadt Luzern das
Angebot ein. Dies werde wohl fast zu einer Verdopplung der Anzahl Lernenden mit
früher Sprachförderung führen, sagt Vincent. «Zudem erwarten wir, dass die
Aufgaben- und Finanzreform (AFR) den Gemeinden einen finanziellen Anreiz zur
Teilnahme bietet, weil der Kanton seine Beitragszahlungen verdoppelt.» Ab 2020
zahlt der Kanton 650 Franken pro Kind, das die frühe Sprachförderung an
mindestens zwei Halbtagen besucht. Daneben beteiligen sich auch die Eltern
an den Kosten des Angebots, das durch die Gemeinden finanziert wird.
2. In acht Gemeinden nutzt kein Kind die
Tagesstrukturen
Seit dem Schuljahr 2012/13 müssen alle Luzerner Gemeinden schul-
und familienergänzende Tagesstrukturen anbieten. Heuer werden diese aber in den
Gemeinden Doppleschwand, Ebersecken, Fischbach, Gisikon, Greppen, Inwil,
Schlierbach und Schongau von keinem Kind benutzt – und deshalb auch nicht
durchgeführt.Ein Grund für die Abdeckung durch Tagesstrukturen ist laut Vincent
die Bevölkerungsstruktur: «Grössere Familien oder die Unterstützung durch
Nachbarn oder Grosseltern sind auf dem Land eher gegeben als in der Stadt.»
Doch in ländlichen
Gebieten werden die Angebote nicht zwangsläufig links liegengelassen. In elf
Gemeinden werden sie von mehr als 35 Prozent der Schülerinnen und Schüler
mindestens einmal pro Woche genutzt. Nebst den städtischen Kommunen Luzern und
Horw gehören dazu etwa auch Flühli und Escholzmatt-Marbach. Besonders der
Mittagstisch ist in Gebieten mit langen Schulwegen beliebt.
3. Privatschulen erhalten Zuwachs – aber auf
tiefem Niveau
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl Lernender in
Privatschulen um 55 auf 650 Schüler an. Bei der Nutzung von Privatunterricht
war in den letzten fünf Jahren eine Verdopplung zu beobachten. Hier liegt
die Anzahl der Lernenden neu bei 71.
Diese Entwicklungen
bereiten Vincent aber noch keine grossen Sorgen: Zwar sei zu beobachten, dass
mehr Eltern als früher eine andere Auffassung über die Unterrichtung des Kindes
haben als die öffentlichen Volksschulen. Im Kanton Luzern bewege sich ihr
Anteil aber auf einem tiefen Niveau – gerade im Vergleich mit dem Kanton Zug,
wo der Anteil an Privatschülern knapp 10 Prozent beträgt (Luzern: 1,6 Prozent).
«Wir nehmen dies als Signal, dass unsere öffentlichen Schulen eine gute
Qualität haben», so Vincent. «Nun gilt es diese zu bewahren.»
4. Mehr Lernende mit integrativer
Sonderschulung
Aktuell verfügen 3,4 Prozent der Lernenden über
eine separative oder integrative Sonderschulmassnahme. Bei
letzterer besuchen Lernende eine Regelklasse und erhalten vor Ort Unterstützung
von Heilpädagogen oder anderen Fachpersonen. Der Anteil der integrativen
Sonderschulung hat im Vergleich zum letzten Schuljahr um drei 3 Prozentpunkte
zugenommen und beträgt neu 41,6 Prozent. «Der Anstieg war in den Vorjahren
kleiner und hat mich deshalb eher überrascht», gesteht Vincent.
Gesetzlich vorgegeben ist,
dass bei jeder Sonderschulabklärung eine integrative Massnahme geprüft werden
muss. Darum sei zu erwarten, dass sich die Verlagerung zur integrativen Sonderschulung
zwar noch leicht fortsetzen, sich vermutlich aber auf einem Anteilswert von
etwa 45 Prozent einpendeln werde, so Vincent. «Bei Sprachbehinderungen
oder Lernenden mit einer schulbildungfähigen, geistigen Behinderung sehen
wir noch Potenzial. Separative Massnahmen wird es aber auch in Zukunft geben,
etwa bei mehrfacher geistiger oder körperlicher Behinderung oder bei
Verhaltensbehinderungen.»
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