In Kriegstetten und Deitingen, in allen
Gemeinden des Schulkreises Wasseramt Ost, geht es für die Fünft- und
Sechstklässler nach den zweiwöchigen Weihnachtsferien im neuen Jahr am 6.
Januar erst mal gleich mit schulfrei wieder los. Ihre Lehrkräfte sind in Weiterbildung,
sie setzen sich mit den Lehrplänen für Deutsch und Mathematik auf der
Sekundarstufe und den Schnittstellen zur Primarstufe auseinander.
Sind Lehrkräfte selber zu oft auf der Schulbank? Ein FDP-Kantonsrat findet "Ja". Oltner Tagblatt, 23.12. von Urs Moser
Die Eltern wurden in einem Schreiben gebeten, den Ausfall des Unterrichts «zur
Kenntnis zu nehmen». Selbst beim Lehrerverband findet man den Ausfall gleich am
ersten Schultag im neuen Jahr etwas unglücklich, für FDP-Kantonsrat Markus
Dietschi aus Selzach ist er schlicht inakzeptabel.
Er bekam schon öfters von solchen
Unterrichtsausfällen zu hören und hat deshalb nun einen Vorstoss eingereicht,
in dem er verlangt, dass die Weiterbildung für Lehrkräfte künftig nur noch in
der unterrichtsfreien Zeit stattfinden darf – Ausnahmen in zwingenden Fällen
bei «kantonalem Interesse» vorbehalten.
Grundsätzlich
in der unterrichtsfreien Zeit
Das Schuljahr hat 38 Unterrichtswochen.
Bleiben also 14 Wochen unterrichtsfreie Zeit. Das heisst aber nicht, dass die
Lehrerinnen und Lehrer 14 Wochen bezahlte Ferien haben, wie sie selber immer
mal wieder betonen müssen, wenn sich Wutbürger über ihren Beruf auslassen.
Kantonsrat Dietschi gehört nicht in diese
Kategorie, nur: Die notwendigen Weiterbildungsveranstaltungen müssten nun
wirklich in den 14 Wochen Platz haben und dürften nicht zu zusätzlichen
Absenzen in der Unterrichtszeit führen, findet er.
So ist es auch, heisst es beim
Volksschulamt, wo man auf die geltenden Bestimmungen in Volksschulgesetz und
Gesamtarbeitsvertrag verweist. Grundsätzlich seien Weiterbildungsveranstaltungen
schon heute auf die unterrichtsfreie (Arbeits-)Zeit der Lehrpersonen zu legen,
sagt die stellvertretende Amtsvorsteherin Yolanda Klaus.
Ausnahmen habe es in der jüngsten
Vergangenheit etwa im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Lehrplans 21
gegeben. In so einem Fall, wo sich alle Lehrkräfte im ganzen Kanton zeitgleich
schulen lassen müssen, ist es manchmal allein von der Verfügbarkeit der
Dozenten her schlicht nicht möglich, alle Kurse in die unterrichtsfreie Zeit zu
legen.
Ein an sich einleuchtendes Argument, das
allerdings Kantonsrat Markus Dietschi dennoch nicht zufriedenstellt, ihn sogar
eher erst recht auf die Palme bringt.
Dass zum Beispiel in Bettlach auch im
kommenden Jahr noch wegen Weiterbildungen im Zusammenhang mit dem Lehrplan 21
der Unterricht an einem Montag im Januar und einem Freitag im März im
Kindergarten und einem Teil der Primarschulklassen und an einem weiteren Montag
im April in allen Schulklassen ausfallen muss, scheint ihm nicht wenig
überzeugend.
Der Passus im Gesamtarbeitsvertrag, wonach
die Weiterbildung der Lehrpersonen «nach Möglichkeit» in der unterrichtsfreien
Zeit absolviert werden soll, sei reichlich gummig, kritisiert Dietschi.
Was muss das
Volksschulamt wissen?
Und was ihn erst recht stutzig macht: Im
Bildungsdepartement hat man keinerlei Übersicht, wie viele Unterrichtstage im
ganzen Kanton überhaupt wegen obligatorischer Weiterbildungen für die
Lehrkräfte ausfallen.
Und dies, obwohl die Schulleitungen gemäss
Volksschulgesetz dafür das Einverständnis der kantonalen Aufsichtsbehörde
einzuholen haben. «Diese Aufgabe wird heute von der kommunalen Aufsicht
übernommen», sagt die stellvertretende Chefin des Volksschulamts dazu, obwohl
im Gesetz ausdrücklich etwas anderes steht.
Man kann denn auch zumindest nicht
unbedingt sagen, Markus Dietschi renne mit seinem Vorstoss offene Türen ein. Um
sie absolut zwingend während der unterrichtsfreien Zeit vorzuschreiben, sei für
manche Weiterbildungen das Zeitfenster einfach zu knapp, sagt Adrian van der
Floe, Präsident des Schulleiter-Verbands. Aber: Hinter der Forderung,
Weiterbildungen verbindlicher als «nach Möglichkeit» in der unterrichtsfreien
Zeit vorzuschreiben, dahinter könne er stehen.
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