Der neu eingesetzte Fläscher Schulrat
hatte seine Arbeit zu Beginn des Jahres 2018 gerade erst begonnen, als er mit
einem Paukenschlag aufwartete. Er kündigte das unbefristete Arbeitsverhältnis
von zwei Lehrerinnen und verlängerte ein befristetes einer dritten weiblichen
Lehrperson nicht.
Gemeinde Fläsch vom Gericht zurückgepfiffen, Südostschweiz, 9.12. von Hans Peter Putzi
Die beiden Gekündeten akzeptierten
die Entlassung nicht, sie stellten sich auf den Standpunkt, ihnen sei
missbräuchlich gekündigt worden. Diese Haltung nahm auch der Verband
Lehrpersonen Graubünden (Legr) ein, nachdem sich die zwei Lehrerinnen beim Legr
über ihre Rechte erkundigt hatten. «Auch uns war unklar, warum die Gemeinde
Fläsch die Kündigungen ausgesprochen hatte», sagte Legr-Geschäftsstellenleiter
Jöri Schwärzel dazu auf Anfrage.
Doch die Gemeinde zeigte selbst nach
der Vorsprache des Legr keine Lust, anstelle einer sich abzeichnenden
juristischen Auseinandersetzung zuerst das Gespräch mit den Lehrerinnen zu
suchen. Was die Gemeinde laut Schwärzel schon zuvor nicht getan hatte: «Die
Kündigungen wurden ohne vorherige Anhörung der Lehrerinnen ausgesprochen. Die
Gemeinde suchte dann nur noch nach Gründen für die Kündigung», so Schwärzel.
So begründete die Gemeinde die
Auflösung der beiden Arbeitsverhältnisse unter anderem mit Zweifeln an der
fachlichen Tätigkeit der Lehrerinnen, qualitativ schlechter Arbeit, fehlender
Loyalität, zerstörter Vertrauensbasis und verweigerter Gesprächsbereitschaft.
Alle
Gründe für nichtig erklärt
Da die Vermittlungsversuche des Legr
ohne Erfolg blieben, riefen die Lehrerinnen mithilfe des Legr das
Verwaltungsgericht an. Auch dort gelang es der Gemeinde nicht, ihre
aufgeführten Begründungen zu belegen. Schwärzel: «Alle vor Gericht
vorgetragenen Gründe, die zur Entlassung der Lehrerinnen geführt haben, wurden
vom Gericht als nichtig erklärt.» Kein einziger Kündigungsgrund entspreche
damit der Wahrheit.
Schwärzel erläutert ein Beispiel, mit
dem die Kündigung begründet wurde: «Weil die eine Lehrerin einen Film zeigte,
anstatt Sportunterricht zu erteilen.» Sie habe dies getan, weil die Turnhalle
besetzt gewesen sei.
Die Kündigung der Lehrerinnen ist
zwar missbräuchlich, nach Fläsch zurückkehren werden sie aber nicht. Beide sind
inzwischen in anderen Gemeinden als Lehrpersonen tätig – und werden dort
geschätzt, wie Schwärzel sagte.
Anstelle einer Wiedereinstellung
dürften die Lehrerinnen jedoch eine Entschädigung erhalten. Im Raum steht
gemäss Schwärzel das gesetzliche Maximum von je sechs Monatslöhnen. Bezahlen
wird die Entschädigung die Gemeinde aus der Gemeindekasse – zusätzlich zu den
Anwaltskosten der Lehrerinnen. Sobald dem Urteil Rechtskraft erwachsen ist,
werden die entsprechenden Forderungen an die Gemeinde gestellt.
Die Gemeinde Fläsch äusserte sich
noch nicht zum Urteil des Verwaltungsgerichts. Die Gemeindekanzlei begründete
dies am vergangenen Freitag mit der Abwesenheit von Gemeindepräsident René
Pahud. Darum ist unklar, ob die Gemeinde das Urteil akzeptieren oder in
Berufung gehen wird.
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