15. Juli 2019

Mehr Fairness an den Schulen

An vielen Schulen ist das Verhältnis zwischen Lehrkräften, Schulleitungen und Schulbehörden konfliktbelastet. Dies zeigen Medienberichte von Lehrer-Massenkündigungen aus verschiedenen Kantonen. Ein aktueller Bericht des Kantons Thurgau listet verschiedene Schwachstellen auf und empfiehlt den Schulleitern, den Lehrern «den nötigen Respekt entgegenzubringen». Insbesondere sei bei Organisationsanpassungen «ein ausreichender Einbezug der Lehrpersonen sicherzustellen».
Mehr Fairness an den Schulen, Urs Kalberer, 15.7.
Bericht inkl. Chronologie zum Fall Wigoltingen, DEK Thurgau, 11.7.

Diese Rüge aus dem Thurgauer Erziehungsdepartement lässt aufhorchen. Bisher konnten sich die Schulleiter auf die Rückendeckung der lokalen und kantonalen Behörden verlassen. Doch hier muss ein Umdenken stattfinden. Die Schweizer Volksschule lebt von der aktiven und kritischen Begleitung durch die Lehrpersonen. Diese darf weder von beflissenen Schulleitungen noch von der Schulbehörde eingeschränkt oder abgewürgt werden. 
Es geht nicht darum, schlechte Lehrpersonen zu schützen. Es gehört zu den Führungsaufgaben der Schulleitung, schwachen oder ungeeigneten Lehrpersonen Alternativen aufzuzeigen. In der Zusammenarbeit zwischen den an der Schule Beteiligten muss aber mehr Fairness geübt werden. Insbesondere sollen sich die involvierten Personen an folgende vier Grundsätze halten:

1. Die Methodenfreiheit muss garantiert sein. Auch mit dem Lehrplan 21 ist grundsätzlich die Methodenfreiheit gewährleistet. Diese sorgt dafür, dass die örtlichen Verhältnisse (Schülerstruktur, Klassengrössen, Zusammensetzung des Lehrkörpers) in bester Weise berücksichtigt werden können. Das Prinzip der Methodenfreiheit gilt es deshalb hochzuhalten.

2. Reformen müssen mit dem Lehrerteam zusammen angepackt und nicht top-down verordnet werden. Willkürliche Massnahmen, insbesondere mit Kündigungsandrohung, haben in einem pädagogisch geprägten Umfeld nichts zu suchen und wirken sich nachteilig auf die Schulqualität aus.

3. Widerspruch kann heilsam sein. An vielen Schulen wird es den Lehrpersonen untersagt, Anordnungen der Schulleitung oder der Schulbehörden zu kritisieren. So dürfen sich die Unterrichtenden nicht äussern zu pädagogisch relevanten Fragen. Das Resultat davon ist ein Klima der Angst und der Heuchelei. Entsprechende, auch von den kantonalen Ämtern gebilligte Maulkörbe, gehören abgeschafft und sind der demokratisch legitimierten Schweizer Volksschule unwürdig.

4. Die Schulbehörden sind neutral. Oft können die Schulleitungen auf die blinde und fast bedingungslose Unterstützung der politischen Behörde, die sie gewählt hat, zählen. Die Schulbehörden sind zu verpflichten, bei Konflikten die Grundsätze der Neutralität und Unabhängigkeit zu beachten - zum Wohl der Schule.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen