Rotscher
Federer ist ein guter Tenisschpiler: Wenn Lehrer ihre Schüler mit der Methode«Schreiben nach Gehör» unterrichten, dann zücken sie bei solch einem Satz nicht
den Rotstift. Fehler machen ist erlaubt, man will den Kleinen die Freude am
Schreiben nicht durch lästige Korrekturen vermiesen.
Lehrer müssen Fehler wieder korrigieren, Basellandschaftliche Zeitung, 31.10. von Kari Kälin
Die
Lerntechnik «Schreiben nach Gehör» – auch «Lesen durch Schreiben» oder
«lautgetreues Schreiben» genannt – hat Jürgen Reichen erfunden. Der in der
Schweiz geborene Reformpädagoge bildete Lehrer in Hamburg aus. Wie verbreitet
die Methode in den Deutschschweizer Schulstuben ist, ist zwar unklar. Die
Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren jedenfalls verfügt über keine
entsprechenden Angaben. Laut einem Bericht der Nidwaldner Bildungsdirektion
setzten im vergangenen Schuljahr allerdings neun Kantone Lehrmittel ein, welche
die Methode «Lesen durch Schreiben» explizit im Titel führen.
In Nidwalden müssen Lehrer Schüler wieder
korrigieren
Der
Innerschweizer Kanton ist auch der erste Kanton, welcher das «lautgetreue
Schreiben» ab der zweiten Primarklasse nun explizit vom Unterricht
ausschliesst. Dies hat Bildungsdirektor Res Schmid in einer kürzlich erlassenen
Weisung zuhanden der Lehrer festgehalten. Spätestens ab der 2. Primarklasse
müssen diese künftig also Rechtschreibfehler korrigieren. In der 1. Klasse ist
das lautgetreue Schreiben zwar noch erlaubt. Je nach Entwicklungsstand der
Schüler sind die Lehrer aber dazu angehalten, schon nach wenigen Wochen
Orthografieregeln zu vermitteln. Verbindlich umzusetzen ist die Weisung ab dem
nächsten Schuljahr – auch wenn gemäss dem Lehrplan 21 die Lehrer erst ab dem 3.
Schuljahr eine korrekte Schreibweise durchsetzen sollen.
Klagen von Eltern und Lehrbetrieben
Schmid
reagiert damit auf Klagen von Eltern und Lehrbetrieben, die sich über die
mangelnde Rechtschreibekompetenz ihrer Kinder und Lehrlinge beschwerten. Schmid
geht davon aus, dass auch andere Kantone bald den Nidwaldner Weg beschreiten
werden, wie er der «NZZ» sagte.
Genau
dieses Ziel verfolgen auch eidgenössische Bildungspolitiker. Der Nidwaldner
SVP-Nationalrat Peter Keller hat dafür gesorgt, dass sich die nationalrätliche
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) an einer ihren nächsten
Sitzungen mit dem Thema befasst. «Man verbietet es offenbar sogar Eltern, dass
sie ihre Kinder zu Hause korrigieren», sagt Keller. Mit der
«Schlechtschreibe-Methode ‹Schreipen nach Gehör›», so Keller, würden sich die
Kinder falsche Wortbilder einprägen, die sie dann später mühsam korrigieren
müssten. «Die Kantone sollten diese Methode möglichst rasch aus dem Verkehr
ziehen», sagt Keller. Sie sei schädlich und nicht haltbar. Mit der Diskussion
in der WBK will Keller ein entsprechendes Signal aussenden. Unterstützung
erhält er von seiner Thurgauer Parteikollegin Verena Herzog. Und auf Twitter
signalisierte auch die Luzerner CVP-Nationalrätin Andrea Gmür Zustimmung zum
Nidwaldner Vorgehen.
Kritiker sehen sich durch deutsche Studie
bestätigt
Eine
aktuelle Studie der Universität Bonn bestätigt die Kritiker. Am Ende des 4.
Schuljahrs machten die «Schreibennach-Gehör»-Kinder deutlich mehr Fehler als
jene, die mit der klassischen Fibelmethode unterrichtet wurden. In anderen
Studien kamen Forscher zu ähnlichen Schlüssen. Die Bundesländer Hamburg und
Baden-Württemberg haben die von Reichen entwickelte Lerntechnik sogar ganz
untersagt, auch andere Bundesländer denken darüber nach.
Ein
allfälliges Verbot, findet Peter Keller, sollten in der Schweiz die Kantone
verhängen. Lautgetreues Schreiben, diese Methode sei offensichtlicher Unsinn:
«In keinem Sport würde man Buben und Mädchen falsche Bewegungsabläufe
einstudieren lassen», sagt der SVP-Nationalrat. Vielleicht wäre Roger Federer
in der Tat nicht so ein guter Tennisspieler geworden, wenn ihn als Knirps nie
ein Trainer korrigiert hätte.
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