Um den
Rechtschreibunterricht in der Primarschule tobt ein Glaubensstreit. Ein erster
Bildungsdirektor hat nun auf die vielfältigen Klagen reagiert: Der Kanton
Nidwalden verbannt das lautgetreue Schreiben ab der 2. Klasse aus den
Schulzimmern.
Eltern, Lehrmeister, Professorinnen: Sie alle beklagen sich, dass die
junge Generation nicht mehr richtig schreiben könne. Bei der Suche nach
Ursachen für das Malaise fällt der Verdacht jeweils schnell auf das «Schreiben
nach Gehör». Diese Lerntechnik beruht auf dem Prinzip, dass die Kinder in den
ersten Schuljahren Wörter so schreiben dürfen, wie sie es aufgrund des Klanges
der Silben für richtig halten.
Lehrerinnen und Lehrer greifen nicht zum Rotstift und tolerieren es
unkommentiert, wenn da «fil» statt «viel», «schbas» statt «Spass» oder «anxt»
statt «Angst» steht. Und auch die Eltern werden angehalten, ihre Kleinen nicht
auf die Fehler hinzuweisen. Das schürt Missmut. Ein Basler Vater sagt aus
eigener Erfahrung: «Die Schulen vermitteln den Kindern zu wenig, wie wichtig
eine korrekte Sprache ist. Das hat unübersehbare Konsequenzen auf die
Rechtschreibfähigkeiten – auch lange nach der Primarschule noch.»
Ein erster Bildungsdirektor hat im Oktober nun auf die vielfältigen
Klagen reagiert: Der Kanton Nidwalden verbannt das lautgetreue Schreiben ab der
2. Klasse aus den Schulzimmern. Dies, obwohl der für alle Deutschschweizer
Kantone geltende Lehrplan 21 eigentlich vorsieht, dass die Lehrer erst ab der
3. Klasse in der Schriftsprache auf Korrektheit pochen. Bildungsdirektor
Res Schmid sagt, es brauche einen grossen Aufwand, wenn die Schülerinnen und
Schüler zwei Jahre lang orthografisch falsch schreiben dürften und dann ab der
3. Klasse die Fehler, die sich verstetigt hätten, korrigiert werden
müssten. «Es ist der Rechtschreibung nicht dienlich, wenn man zu spät damit
beginnt.»
Folgen die anderen Kantone?
Der SVP-Politiker betont, er habe nur positive Rückmeldungen bekommen,
auch aus Anrainerkantonen. «Eltern und Unternehmer von dort haben mir gesagt,
es wäre schön, wenn eine solche Korrektur der bisherigen Praxis bei ihnen
ebenfalls erfolgen würde.» Auch seine Kollegen in der
Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) würden aufmerksam beobachten, was sich in
Nidwalden tue, sagt Schmid. «Ich gehe davon aus, dass uns andere Kantone folgen
werden.»
Auf Anfrage teilte eine Sprecherin mit, die EDK verfüge über keine Informationen,
in welchen Kantonen derzeit welche Regeln angewandt würden. Entsprechende
Statistiken fehlen, doch Bildungsexperten nehmen an, dass an hiesigen Schulen
ein Mix aus «Schreiben nach Gehör» und klassischen Methoden dominiere.
Entwickelt hat die umstrittene Methode, auch «Lesen durch Schreiben»
genannt, vor gut dreissig Jahren der gebürtige Basler Jürgen Reichen. Der
Reformpädagoge, der in Hamburg Lehrer unterrichtete, übte damit vor allem auf
die deutsche Bildungslandschaft grossen Einfluss aus. Eine in diesem Herbst
veröffentlichte Studie von Wissenschaftern der Universität Bonn stellt Reichens
Vermächtnis aber ein schlechtes Zeugnis aus. Die Forscher kamen zum Schluss,
dass Schüler Ende der 3. Klasse deutlich besser in Rechtschreibung waren,
wenn sie nach der klassischen Fibelmethode unterrichtet worden waren.
Bei dieser bekommen die Kinder ein Bild eines Vogels, neben dem das Wort
«Vogel» steht. So prägen sie sich von Beginn weg die richtige Schreibweise ein.
Laut den Forschern profitieren insbesondere fremdsprachige und bildungsferne
Kinder von einem strukturierten Lernprinzip. Anders beim «Schreiben nach
Gehör»: Kinder, deren Eltern nicht genügend Ressourcen haben, um ihnen bei der
Rechtschreibung zu helfen, handeln sich damit Defizite ein.
Verbote in zwei Bundesländern
In Hamburg und Baden-Württemberg ist es deshalb mittlerweile untersagt,
nach Reichens Methode zu unterrichten. Hierzulande forderte vor einigen Wochen
in der Zeitung «Schweiz am Wochenende» auch die Thurgauer SVP-Nationalrätin
Verena Herzog ein solches Verbot. Doch ihr Parteikollege Res Schmid wollte in
Nidwalden nicht ganz so weit gehen. Seine Experten hätten ihm gesagt, dass
diese Methode in den ersten Schulmonaten durchaus Sinn ergebe, erklärt er.
Dafür hat Schmid die Eltern von einschränkenden Vorgaben befreit. «Ich
hatte viele Rückmeldungen von Müttern und Vätern, die verzweifelt waren, weil
ihnen die Lehrer quasi verboten haben, bei ihren Kindern Rechtschreibfehler zu
korrigieren.» Die Nidwaldner Eltern dürfen deshalb ab sofort ihre Kleinen auf
falsche Schreibweisen aufmerksam machen, bereits in der 1. Klasse.
Jürgen Oelkers, emeritierter Professor für Erziehungswissenschaften an
der Universität Zürich und Kritiker der Reformpädagogik, findet die Nidwaldner Lösung
einen «vernünftigen Kompromiss und Schritt in die richtige Richtung», zumal die
Lehrer Zeit brauchten für die Umstellung. Aber Oelkers hält daran fest, dass
die Rechtschreibregeln sinnvollerweise schon ab Beginn der Primarschule gelten
müssten. «Die Zukunft gehört wieder dem Fibelunterricht.»
Um korrektes Schreiben zu lernen und darin Sicherheit zu gewinnen, helfe
nur sinnvolles Üben und vernünftiges Feedback seitens der Lehrpersonen – und
das über Jahre hinweg. Da gebe es keinen Unterschied zum Mathematikunterricht.
«Dort akzeptiert ein Lehrer ja auch nicht eine Zeit lang 2+2=5 als korrektes
Resultat, nur um plötzlich zu sagen: Halt, das ist falsch!»
Eine andere Position hat die Sprachwissenschafterin Afra Sturm,
Co-Leiterin des Zentrums Lesen, Medien, Schrift an der Pädagogischen Hochschule
FHNW. Sie hält es für bedauerlich, dass Schweizer Politiker nun einen
«Methodenstreit» aus Deutschland importieren würden. Sie sieht bis anhin kein
Problem: Die hiesigen Lehrerinnen und Lehrer würden die unterschiedlichen
Methoden der Rechtschreibförderung vernünftig anwenden. Sturm betont, das
lautgetreue Schreiben sei ein Entwicklungsschritt, den ohnehin jedes Kind
durchlaufe, das könne man weder verbieten noch beschleunigen.
Wenn Kinder anfangen würden zu schreiben, wollten sie zuallererst etwas
mitteilen – nicht fehlerlos sein, erklärt Sturm. Dass Eltern damit Mühe haben,
kann sie nachvollziehen. Aber das zu frühe Beharren auf Regeln verwirre Kinder
bloss und schüre die Angst vor Fehlern, was zu einem Verweigern des Schreibens
führen könne. «Gerät diese Prämisse aus dem Blick, ist es fatal für die
Motivation», sagt sie. Und vergleicht diesen Prozess mit dem Spracherwerb von
Kleinkindern. «Da kommen die Erwachsenen ja auch nicht auf die Idee, die Kinder
dauernd zu korrigieren.»
«Diese Regeln sind zu strikt»
Laut Sturm sollen die Lehrer in der 1. Klasse darauf achten, ob die
Kinder alle Laute verschriften oder nicht. Sie greifen also ein, wenn eine
Schülerin «kank» statt «krank» schreibt, aber noch nicht, wenn sie «schport»
statt «Sport» schreibt. Haben die Kinder verstanden, wie sie Laute mit
Buchstaben abbilden, könnten die Lehrer die ersten Rechtschreibregeln einführen
– etwa jene zur Buchstabenkombination «sp» am Anfang eines Wortes.
«Die meisten Schüler sind bis zum Ende der 1. Klasse so weit – aber
eben noch nicht alle», betont Sturm. Für Kinder, die Mühe mit dem genauen Hören
oder eine Lernschwäche hätten, sei es ungünstig, wenn sie zu diesem Zeitpunkt
bereits mit den für sie nicht nachvollziehbaren Regeln konfrontiert würden. Aus
diesem Grund hält sie die neuen Nidwaldner Regeln für zu strikt.
Sturm widerspricht den Erkenntnissen aus Deutschland nicht, dass
«Schreiben nach Gehör» gerade für Schüler mit Deutsch als Zweitsprache oder aus
bildungsfernen Familien ein Problem darstellen kann. «Aber das ist vor allem
dann der Fall, wenn die Lehrer die Kinder im Rechtschreiberwerb nicht genügend
unterstützen.»
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