15. Mai 2018

Problematische Informationspolitik der Schulbehörden

Als Journalist über heikle Schulthemen zu schreiben, erweist sich nicht selten als wahre Knacknuss. In der Regel stösst man auf eine Wand des Schweigens.
Das ist teilweise nachvollziehbar. Erstens dürfen Schulbehörden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der Schutzpflicht gegenüber den Schülern keine detaillierten Auskünfte geben. Zweitens ist es verständlich, dass Schulen Probleme intern und nicht in der Öffentlichkeit bereinigen wollen.
Mobbing-Fall: Schweigen fördert das Vertrauen nicht, Aargauer Zeitung, 15.5. von Martin Rupf


Inden sich also verzweifelte Eltern an die Medien, gelangen so zwar mögliche Missstände ans Licht. Doch in den meisten Fällen erfährt die Öffentlichkeit nicht, was genau sich zugetragen hat, da die Verantwortlichen eben nichts sagen können (und wollen). Und doch ist das Verhalten der Killwanger Behörden im vorliegenden Fall irritierend und zeugt von schlechter Kommunikation.

Denn ein solcher Mobbingfall – und der gravierende Vorwurf der Untätigkeit an die Behörden – publik wird, dann dürfen die Eltern erwarten, das der zuständige Schulleiter Stellung nimmt und im Rahmen des Möglichen aufklärt. Hierfür ist der Schulleiter angestellt.

Indem er aber die Auskunft verweigert und an den Schulpflegepräsidenten verweist – der auch nichts Substanzielles sagt –, öffnet er Tür und Tor für Spekulationen. Denn Allgemeinplätze wie «an unserer Schule wird kein Mobbing geduldet und die Schulführung würde sofort reagieren» reichen ganz bestimmt nicht, um das Vertrauen in die Schule und ihre Verantwortlichen zu stärken.

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