26. April 2018

Umstrittene Meldepflicht bei Integrationsschwierigkeiten

Die Baselbieter Schulen sollen dazu verpflichtet werden, Integrationsschwierigkeiten von Schülern mit ausländischer Staatsbürgerschaft dem Amt für Migration zu melden. Die nach der Handschlag-Affäre beantragte Gesetzesänderung ist im Landrat umstritten.
Bei der ersten Lesung am Donnerstag sprachen sich SVP und FDP für die Änderungen des Bildungsgesetzes aus. Eine Meldepflicht würde den Schulen eine Wahrnehmung des Integrationsauftrags ermöglichen, sagte ein FDP-Sprecher. Zudem würden damit notwendige Grenzen gesetzt.
Umstrittene Meldepflicht bei Integrationsdefiziten, Basler Zeitung, 26.4.


Umstritten ist die Vorlage bei Grünen/EVP, CVP/BDP und GLP/G-U. In allen Fraktionen unterstützte indes eine Mehrheit die Pflicht. Diese würde den Schulleitungen ermöglichen, einen gewissen Druck auf Eltern auszuüben, sagte ein Sprecher von GLP/G-U. Solche Fälle würden gemäss einem CVP-Landrat zunehmen.

Gegen eine Meldepflicht stellte sich die SP. In der Vernehmlassung sei klar zum Ausdruck gekommen, dass die Schulen eine solche Pflicht nicht wollen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Schülern und Lehrpersonen würde untergraben. Zudem sei störend, dass das Gesetz nur bei ausländischen Schülern greife, bei Schweizern, die sich etwa radikalisieren, jedoch nicht.

Einen Antrag der SP, statt einer Meldepflicht ein Melderecht einzuführen, lehnte der Landrat mit 59 zu 27 Stimmen ab. Einen definitiven Entscheid zur Vorlage fällt der Landrat jedoch erst nach der zweiten Lesung.

Meldepflicht als «letzte Möglichkeit»
Gemeldet werden sollen mit der Meldepflicht «wesentliche Probleme»: Die Vorlage nennt etwa eine Verweigerung der Teilnahme oder eine massive Störung des Unterrichts, eine respektlose Behandlung insbesondere von weiblichen Lehr- und Respektspersonen sowie von Schülerinnen oder konkrete Anzeichen einer Radikalisierung.

Eine Meldung an das Amt für Migration soll erst dann erfolgen, wenn «die zumutbaren pädagogischen Bemühungen erfolglos geblieben sind». Bisher durften Schwierigkeiten nicht dem Amt gemeldet werden, wie der Kommissionspräsident in der Parlamentsdebatte sagte.
Eine Meldepflicht sei notwendig, sagte Bildungsdirektorin Monica Gschwind im Landrat. Schulen müssten immer stärker «Integrieren und Sozialisieren» und würden dabei an ihre Grenzen stossen. Die Ausländerbehörde könne fachkundig über Vorfälle urteilen. Eine Pflicht stelle zudem sicher, dass einheitlich gehandelt werde.

Kostenbeteiligung für Disziplinarmassnahmen
Im Weiteren soll eine Achtung der «Werte einer freiheitlichen, gleichberechtigten und solidarischen Gesellschaft» im Bildungsgesetz verankert werden. Gegen die Änderung stellte sich die GLP, weil sie die Meinungsäusserungsfreiheit einschränke. Diese zu streichen, lehnte der Landrat mit 73 zu 5 Stimmen und 6 Enthaltungen ab.

Ebenfalls festgeschrieben werden soll, dass neben Unterricht auch Schulveranstaltungen lückenlos besucht werden müssen. Der Besuch einer lokalen, traditionellen Veranstaltung soll damit nicht aus religiösen Gründen verweigert werden können.

Mit einer Gesetzesänderung sollen die Schulleitungen zudem dazu verpflichtet werden, für einen «diskriminierungsfreien Schulbetrieb» zu sorgen. Mit diesem Passus soll auch eine Diskriminierung von Minderheiten sanktioniert werden können.

Für den Besuch besonderer Programme ausserhalb des Unterrichts im Rahmen von Disziplinarmassnahmen sollen zudem Kostenbeiträge erhoben werden können.

Reaktion auf «Handschlag-Affäre»
Mit den vorgelegten Gesetzesänderungen hatte die Regierung auf überwiesene Vorstösse aus dem Landrat reagiert. Diese waren in der Folge der sogenannten «Handschlag-Affäre» in Therwil eingereicht worden, die im Frühjahr 2016 über die Landesgrenzen Schlagzeilen ausgelöst hatte.

An der Sekundarschule Therwil hatte die Schulleitung zwei muslimische Schüler zeitweise von der dort üblichen Handschlagpflicht dispensiert. Die beiden hatten ihrer Lehrerin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigert.

Aus der Vorlage gekippt hatte die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission eine ebenfalls beantragte Verfassungsänderung. Damit hätte die Verfassung eine Bestimmung erhalten sollen, welche bürgerliche Pflichten höher wertet als religiöse und weltanschaulichen Haltungen. Es war fraglich, ob ein solch allgemeiner Paragraf die gewünschte Wirkung entfalten könne.


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