Die
Spatzen pfeifen es von den Dächern: Das Basler Erziehungsdepartement (ED) wird
die Motion Kerstin Wenk zur Wiedereinführung der Einführungsklasse so beantworten,
dass auch weiterhin keine EKs auf Kantonsgebiet möglich sind. ED-Sprecher Simon
Thiriet sagt, dass derzeit «mit Hochdruck an der Beantwortung der Motion»
gearbeitet werde und verschiedene Varianten zur Debatte stünden. «Von einer
Wiedereinführung der Einführungsklassen werden wir allerdings abraten.»
Einführungsklasse: Der Streit eskaliert. Basellandschaftliche Zeitung, 30.1. von Samuel Hufschmid
Die
EK-Befürworter erhöhen deshalb bereits jetzt den Druck. Im aktuellen
Kantonsblatt steht, dass in Riehen eine Initiative lanciert wird, welche die
Wiedereinführung auf Gemeindegebiet verlangt. 1000 Unterschriften sind dafür
nötig, wie Peter Vogt, Co-Präsident des Initiativkomitees und Riehener
SVPEinwohnerrat, sagt. Die Initiative fordert gemäss Initiativtext nicht nur
die Wiedereinführung, sondern auch eine Reservierung der EK auf Kinder, die bei
Schuleintritt die erforderliche Schulreife noch nicht erreicht haben. Für
verhaltensauffällige Kinder seien andere Schulungsmöglichkeiten zu schaffen.
Vogt,
der selbst fünf Jahre lang eine EK unterrichtete, sagt: «Vor der Abschaffung
wurden die EKs immer mehr dazu missbraucht, verhaltensauffällige Schüler zu
integrieren, was überhaupt nicht der Grundidee dieser Art von Klasse entsprach.
Das wollen wir ausschliessen.»
Dass
die Initiative direkt zum Erfolg führt, davon geht Vogt nicht aus. «Sollten die
gesetzlichen Grundlagen auf Kantonsebene aufgrund der Motion Wenk nicht
entsprechend angepasst werden, so wird unsere Initiative vermutlich für
ungültig erklärt. Das allerdings gibt uns die Möglichkeit, damit vor Gericht zu
gehen, damit ein Richter darüber entscheidet, ob das Erziehungsdepartement mit
seiner Verhinderungshaltung im Recht ist», sagt Vogt. «In anderen
Harmos-Kantonen sind Einführungsklassen weiterhin erlaubt. Wir sind überzeugt,
dass diese Form des Schulstarts für entwicklungsverzögerte Kinder sehr wertvoll
ist und werden weiterkämpfen – wenn es sein muss auch vor Gericht.»
Drittes Kindergartenjahr
In
Basel-Stadt wurde die EK vor fünf Jahren abgeschafft, auch Riehen musste Folge
leisten. Doch besonders in der Landgemeinde konnten sich die Befürworter damit
nicht abfinden. 2016 wurde der Gemeinderat damit beauftragt, ein neues Modell
für den reibungsloseren Übergang von verhaltensauffälligen und
entwicklungsverzögerten Kindern vom Kindergarten in die Primarschule
auszuarbeiten (die bz berichtete). Doch statt der Rückkehr zur EK wurde die
Option eines dritten Kindergartenjahres sowie eine intensivere Betreuung im
ersten Semester der Primarschule vorgelegt und vom Einwohnerrat im November
2017 angenommen (die bz berichtete). Nun verdichten sich die Hinweise, dass das
Erziehungsdepartement dieses dritte Kindergartenjahr auch bei der Beantwortung
der Motion Wenk vorschlagen wird. Thiriet sagt dazu auf Anfrage allerdings
nichts, weil die Beantwortung der Motion zuerst dem Grossen Rat vorgelegt
werde. Der ED-Sprecher gesteht jedoch ein, dass der Übergang vom Kindergarten
in die Primarschule eine herausfordernde Zeit sei. Es sei jedoch ein grosses
Anliegen, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler von den geplanten
Massnahmen profitieren können und nicht nur eine kleine Gruppe von Kindern in
den Einführungsklassen. «Unsere Massnahmenpalette umfasst neben einer Vielzahl
von internen, das heisst pädagogischen Massnahmen, auch externe Anpassungen des
Systems.»
Was das
genau bedeutet, wird die Regierung spätestens im November 2018 sagen müssen.
Dann läuft die vierjährige Motionsfrist ab. Diese wurde im Februar 2014
eingereicht, damals noch mit dem Titel «Beibehaltung von Einführungsklassen».
Die Regierung beantragte, die verbindliche Motion in einen weniger verbindlichen
Anzug umzuwandeln, scheiterte damit aber knapp an einer rot-grünen, von Teilen
der CVP/EVPFraktion unterstützten Mehrheit.
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