Beurteilung
der Kompetenzen in den Sprachen (Lehrplan 21): Es ist wichtig, dass in den
Sprachfächern bei der Beurteilung die einzelnen Kompetenzen nicht vermischt
werden. Z.B. bei einem Aufsatz soll man "Schreiben" bewerten, welches
ein Bestandteil (50%) von Deutsch schriftlich ist. Keinen Einfluss auf diese
Note sollte die Rechtschreibung haben. Entweder benotet man die Rechtschreibung
im Aufsatz nicht oder man macht eine separate Note, welche bei "Sprache im
Fokus" eingetragen und verrechnet wird. Das gleiche gilt bei den
Fremdsprachen. Auch da soll berücksichtigt werden, dass man die Kompetenzen in
der Beurteilung nicht vermischt, sondern jede einzelne Kompetenz separat
beurteilt. Z.B. besteht eine grosse Englischprüfung letztlich möglicherweise
nicht aus einer Note sondern aus 3 Teilnoten "Schreiben",
"Hören" und "Sprache im Fokus".
Amt für Volksschulen und Sport Kanton Schwyz, Newsletter Dezember 2017
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