8. Oktober 2017

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Es drängt sich der Verdacht auf, dass sich weder ehemalige Kollegen noch die Justiz ernsthaft mit dem Fall Jegge befassen wollen.
Zürcher Justiz und Bildungselite geben ein trauriges Bild ab, Sonntagszeitung, 8.10. von Arthur Rutishauser


Wer es noch nicht wusste, der konnte sich am letzten Donnerstag im Dok-Film des SRF davon überzeugen. Fredy Büllig, Ex-Lehrer, Ernst Atzenweiler, ehemaliger Bezirksschulpfleger, und Hans Rothweiler, früher der zuständige Projekt­leiter in der Erziehungsdirektion, schauten freundlich lächelnd, aber uneinsichtig auf ihre Vergangenheit zurück. Sie alle hatten es sträflich unterlassen, bei Jürg Jegge nachzuhaken, als Gerüchte aufkamen, dass er es mit der Nähe zu den Jugendlichen, die ihm anvertraut waren, übertrieb. So war es möglich, dass Jegges dunkle Seite jahrelang unentdeckt blieb und es immer mehr Opfer gab. Es ist ein trauriges Bild, das die Zürcher Bildungselite im Fall Jegge abgibt.

Jetzt drängt sich der Eindruck auf, nicht nur die ehemaligen Kollegen hätten keine Lust, sich ernsthaft mit dem Fall auseinanderzusetzen, sondern auch die Justiz. Wie kann es sonst sein, dass kein Einziger der Mitarbeiter, die heute bei Jegges Stiftung Märtplatz arbeiten und die Zeit mit Jegge noch miterlebt haben, von der Staatsanwaltschaft befragt wurde? Dies, obwohl die Staatsanwaltschaft die Namen von möglichen Zeugen kannte und angeblich «intensive Ermittlungen» durchgeführt.

Ob nach so vielen Jahren wirklich noch eine Anklage möglich ist, lässt sich natürlich nicht sagen. Doch man kann wenigstens erwarten, dass es die Staatsanwaltschaft ernsthaft versucht. Es darf doch nicht der Eindruck entstehen, dass einer, der jahrelang blind verehrt und als Autor und Fernsehstar schweizweit gefeiert wurde, einfach davonkommt, weil niemand in der Vergangenheit rühren will. Sonst dauert es nicht lange, bis Forderungen nach Gesetzesverschärfungen laut werden. Dabei geht es hier eigentlich nur darum, dass bestehendes Recht umgesetzt wird. Und das mindestens ist man den Opfern schuldig. Immerhin wurden die Taten in einer staatlich unterstützten Institution begangen.

Eine Gesetzesänderung braucht es wohl in einem anderen problematischen Fall, den unsere Reporter Nadja Pastega und Roland Gamp (Seite 17) ausrecherchiert haben. 18 Monate bedingt erhielt letzte Woche eine Mutter für eine Kindestötung. Sie ging kaltblütig vor, warf ihr Baby in einen Eimer und zeigte nicht einmal vor Gericht wirklich Reue. Und trotzdem musste sie nicht einmal ins Gefängnis. Doch das unverständliche Urteil ist gesetzeskonform. Die entsprechende Strafbestimmung stammt aus dem Jahr 1942, als man offenbar lieber Milde walten liess, als die Abtreibung zu legalisieren. Das ist heute glücklicherweise anders, darum ist es schlicht unverständlich, warum sich hier Justizministerin Simonetta Sommaruga gegen die von links bis rechts geforderte Gesetzesver­schärfung stemmt. 


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