2. August 2017

Schulleiter muss Genugtuung zahlen

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Schulleiters aus dem Kanton Genf wegen einfacher Körperverletzung und Nötigung bestätigt. Der Verurteilte muss seinem heute 15-jährigen Opfer eine Genugtuung von 1500 Franken zahlen. Dem Staat schuldet er eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 170 Franken. Seine Beschwerde hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Der heute 53-Jährige sah im Februar 2013, wie sich der Knabe mit anderen Kindern seinem Briefkasten näherte. Weil der Mann die Kinder im Verdacht hatte, schon mehrmals bei ihm geklingelt zu haben, um ihn zu ärgern, hielt er den Jungen an den Armen fest. Er packte ihn daraufhin am Nacken, brachte das Kind zu Fall. Der Junge machte sich vor Schreck in die Hose und war nach den Ereignissen schockiert. Am Tag darauf stellte ein Arzt Flecken und Hämatome am Jungen fest.
Quelle: sda, 2.8.

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