Die Baselbieter Schulen sollen dazu verpflichtet werden,
Integrationsschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern mit ausländischer
Staatsbürgerschaft an das Amt für Migration zu melden.
Baselbieter Schulen sollen Integrationsprobleme melden müssen, Basellandschaftliche Zeitung, 7.12.
Gemeldet werden sollen "wesentliche
Probleme", wie es in der Vernehmlassungsvorlage heisst. Aufgezählt werden
etwa eine Verweigerung der Teilnahme oder eine massive Störung des Unterrichts,
eine respektlose Behandlung, insbesondere von weiblichen Lehr- und
Respektspersonen sowie von Schülerinnen, oder konkrete Anzeichen einer
Radikalisierung.
Explizit
eingefordert werden können soll mit der Gesetzesänderung auch der Handschlag im
Unterricht. Schülerinnen und Schüler sollen zudem zu einer Achtung der
"hiesigen gesellschaftlichen Werte und Rituale" verpflichtet werden.
Unabhängig
von der Nationalität der Schülerinnen und Schüler sollen Schulen die
Möglichkeit erhalten, bei massiven Erziehungs- und Integrationsdefiziten
Massnahmen wie etwa den Besuch von Verhaltenskursen anzuordnen. Diese sollen
zumindest teilweise von den Erziehungsberechtigen finanziert werden.
Konkrete
Disziplinarmassnahmen will die Regierung nicht im Bildungsgesetz regeln.
Ergänzt werden soll der Katalog der Disziplinarmassnahmen auf Verordnungsstufe.
Bereits überarbeitet werde zudem die Anleitung "Gelebte Religion und
Schulalltag", die Schulen über den Umgang mit der Religionsfreiheit
informiert.
Bürgerliche
Pflichten in die Verfassung
Ändern
will die Regierung im Weiteren die Kantonsverfassung. Darin soll der Grundsatz
aufgenommen werden, dass weltanschauliche Auffassungen und religiöse Vorgaben
nicht von der Erfüllung bürgerlicher Pflichten entbinden. Damit sollen die
Pflichten stärker gewichtet werden.
Mit
den bis zum 7. März 2017 in die Vernehmlassung geschickten Änderungen reagiert
die Regierung auf überwiesene Vorstösse aus dem Landrat. Diese waren in der
Folge der sogenannten "Handschlag-Affäre" in Therwil BL eingereicht
worden, die im Frühjahr über die Landesgrenze hinaus für Schlagzeilen gesorgt
hatte.
An
der Sekundarschule Therwil hatte die Schulleitung zwei muslimische Schüler
zeitweise von der Handschlagpflicht dispensiert. Die beiden hatten ihrer
Lehrerin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigert. Nachdem dies jedoch
publik geworden war, wurde die Dispens aufgehoben. Derzeit ist eine Beschwerde
bei der Regierung gegen angeordnete Disziplinarmassnahmen hängig.
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