Die Einführung von Harmos im Kanton Baselland treibt auf der
Sekundarstufe seltsame Blüten: Damit das gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt
geplante Abschlusszertifikat pünktlich eingeführt werden kann, hat das Amt für
Volksschulen der Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD)
angeblich klammheimlich die Laufbahnverordnung geändert.
Projektarbeit auf den letzten Drücker? Basler Zeitung, 2.11. von Aaron Agnolazza
Die
rückwirkend per 1. August in Kraft gesetzte Verordnung sieht vor, dass neu die
jetzigen Drittklässler der Sekundarstufe im kommenden Jahr eine Projektarbeit
schreiben sollen. Diese Änderung hat gewichtige Auswirkungen: Es wird nun eine
Schulwoche als Blockwoche definiert und im letzten Semester werden zwei
Deutschlektionen pro Woche gestrichen, damit die Lehrkräfte die Schülerinnen
und Schüler bei ihrer Projektarbeit betreuen können.
Doch
davon hätten bis vor Kurzem weder Lehrerschaft noch die Schüler etwas gewusst –
auch seien weder der Bildungsrat noch der Lehrerinnen- und Lehrerverein
Baselland (LVB) orientiert worden, wie Geschäftsführer Michael Weiss der BaZ
sagt. «Das Vorgehen reiht sich in eine Serie undurchsichtiger Aktionen ein,
welche die Frage aufwerfen, wie wichtig es der BKSD eigentlich ist, geltendes
Recht ohne Wenn und Aber zu respektieren.»
Vorwurf
des Versteckspiels
Weiss
und sein Berufsverband seien bisher davon ausgegangen, dass die Projektarbeit
und die für das Abschlusszertifikat zählenden Checks der zweiten und dritten
Klasse der Sekundarstufe I erst aufsteigend mit den jetzigen ersten Klassen
eingeführt würden. Dem ist nun nicht so, wie aus der Laufbahnverordnung des
Kantons hervorgeht. Um diese jedoch zu finden, bedarf es einigen Könnens: Auf
der Webseite des Kantons ist noch die ursprünglich in die Vernehmlassung
gegebene Version als erste abrufbar. Erst bei weiterer Suche findet sich die
neuste und damit gültige Version. Michael Weiss: «Der Versuch, diese Änderung
der Regeln im laufenden Spiel möglichst geheim zu halten, ist offensichtlich.»
Von
einem Versteckspiel will man dagegen bei der zuständigen BKSD nichts wissen.
Wie Sprecherin Deborah Murith auf Anfrage sagt, werden die
Gesetzgebungsdokumente von der Landeskanzlei aufgeschaltet: «Wir sehen die
korrekte Version.» Auch was die Informationspolitik vonseiten der BKSD angeht,
widerspricht Murith dem LVB. «Das Amt für Volksschulen hat die Schulleitungen
über die Inkraftsetzung der entsprechend revidierten Laufbahnverordnung am 13.
Juni informiert.» Laut Murith seien anschliessend die Schulleitungen dafür
zuständig, die Informationen an ihre Lehrkräfte weiterzutragen.
Weiss
widerspricht den Aussagen von BKSD-Sprecherin Murith und sagt: «Obwohl die
Verordnung rückwirkend per 1. August in Kraft gesetzt wurde, erfuhren wir erst
Mitte Oktober davon.» Und auch dies erst auf Nachfrage durch den LVB beim Amt
für Volksschulen des Kantons. Für Weiss hätte die Information deutlich früher
erfolgen sollen: «Diese Änderung betrifft rund 3000 Schülerinnen und Schüler.
Das, was jetzt passiert ist, macht auf uns den Eindruck einer Hauruckübung.» So
sei beispielsweise auch «völlig unklar», wie die geplante Projektarbeit für die
Schüler der letzten vierjährigen Sekundarschule ausgestaltet sein wird.
Neben
der ungenügenden Kommunikationspolitik durch die BKSD kommt für Weiss aber noch
ein weiterer Punkt dazu – nämlich der des reduzierten Deutschunterrichts im
letzten halben Jahr. Weiss: «Da es um die Deutschkenntnisse vieler Schülerinnen
und Schüler, insbesondere auch fremdsprachiger, nicht immer zum Besten bestellt
ist, erachten wir es als nicht zielführend, zwei Deutschlektionen pro Woche
einfach ersatzlos zu streichen.» Ausserdem würden laut Weiss so diverse
Lehrkräfte, die das Fach Deutsch unterrichten, allenfalls nicht mehr auf ihre
Pensen kommen, sollte die Projektarbeit wie geplant dem Deutschunterricht
vorgezogen werden.
Vier
Jahre alter Entscheid
Deborah
Murith von der BKSD erklärt sich und das Amt für Volksschulen dagegen nicht für
zuständig und verweist auf den Bildungsrat. «Dieser ist eigens zuständig für
den Erlass der Stundentafeln und Lehrpläne und hat diesen gesetzlichen Auftrag
auch erfüllt.» Diesem sei der Bildungsrat zudem bereits vor vier Jahren,
nämlich am 13. Juni 2012 nachgekommen. Deborah Murith: «Vertreten im
Bildungsrat sind übrigens die Lehrerschaft mit drei Stimmen aus der amtlichen
Kantonalkonferenz sowie zwei Vertretungen der Personalverbände, davon eine aus
dem LVB.»
Damit
steht Aussage gegen Aussage zwischen LVB und BKSD.
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