16. Oktober 2016

Obwalden gegen Bundesintervention

Die Obwaldner Regierung hat sich in der Vernehmlassung gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung im Sprachengesetz ausgesprochen. Eine Intervention des Bundes im Fremdsprachenunterricht an der Primarschule sei nicht nötig.
Obwalden gegen Intervention des Bundes in der Sprachenfrage, Neue Luzerner Zeitung, 16.10.


Die Kantone nähmen ihren Harmonisierungsauftrag im Bereich des Fremdsprachenunterrichts wahr, teilte der Obwaldner Regierungsrat am Freitag mit. Dies hätten die Erziehungsdirektoren der Kantone 2015 bilanziert. Die Voraussetzungen für eine Intervention des Bundes seien nicht gegeben.

Weiter schreibt der Regierungsrat, dass eine Änderung der Sprachenstrategie sehr hohe Kosten für den Kanton Obwalden auslösen würde. In Obwalden wird Französisch seit den 1990er Jahren ab der fünften Primarklasse unterrichtet, Englisch seit 2005 ab der dritten Klasse. Die Regelung habe sich bewährt und sei im Kanton breit akzeptiert.

Sollte der Bund dennoch das Sprachengesetz revidieren, spricht sich Obwalden für jene Variante aus, die auf das von den Kantonen 2004 gutgeheissene Harmos-Konkordat zurückgeht. Die erste Fremdsprache sollte ab dem dritten Schuljahr und die zweite ab dem fünften unterrichtet werden. Eine der beiden Sprachen ist eine Landessprache, die andere Englisch.

Im aktuellen Gesetz ist festgeschrieben, dass Schülerinnen und Schüler nach der obligatorischen Schulzeit Kompetenzen in zumindest einer zweiten Landessprache und im Englischen haben müssen. Ab wann und in welcher Reihenfolge die Sprachen gelernt werden müssen, bleibt offen.

Der Bundesrat will den Kantonen bei der Einführung von zwei Fremdsprachen in der Primarschule nun Beine machen. Mit einer Änderung des Sprachengesetzes will er vorschreiben, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache - in der Deutschschweiz also Französisch und nicht Englisch - bereits in der Primarschule beginnen muss.


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