Lehrer kämpfen gegen Lohnsenkungen, Basler Zeitung, 6.4.
Gegen die Senkung der Löhne beim Kanton Baselland um ein Prozent
im Zuge des Sparpaketes sind 1452 Beschwerden eingegangen. Die Regierung hat
nun fünf davon als Musterbeschwerden dem Kantonsgericht weitergereicht - wegen
Befangenheit und zwecks Beschleunigung.
Die
Regierung hat die Beschwerden als «Sprungbeschwerden» ans Kantonsgericht
weitergeleitet und ein beschleunigtes Verfahren beantragt, wie sie am Mittwoch
mitteilte. Die Betroffenen sollten möglichst rasch ihren Lohn und der Kanton
die finanziellen Auswirkungen kennen. Die Regierung will sechs Millionen
Franken sparen.
Die
Regierung sei selber als Beschwerdeinstanz befangen, nachdem sie sich bereits
in ihrer Landratsvorlage zur Rechtmässigkeit geäussert hatte. Sie käme jetzt
kaum zu einer anderen Einschätzung, hiess es weiter.
Die
fünf Musterbeschwerden seien zusammen mit den Personalverbänden so ausgewählt
worden, dass möglichst alle Berufsgruppen vertreten sind. Die übrigen
Beschwerden bleiben derweil bis zum Urteil des Kantonsgerichts sistiert.
Lehrerschaft
wehrt sich am stärksten
83
Prozent aller Beschwerden stammen aus der Lehrerschaft. Fünf Prozent hätten
Angestellte der Polizei eingereicht, vier Prozent Verwaltungsangestellte. Bei
acht Prozent der Beschwerden sei nicht der Kanton Arbeitgeber, weshalb bei
diesen 120 Fällen auch nicht die Regierung Beschwerdeinstanz sei. Von der
Lohnsenkung betroffen sind unter anderen auch Gemeindeangestellte.
Die
Regierung hatte wegen der leeren Staatskasse die Lohnsenkung im Rahmen ihres
letzten Sparpaketes vorgeschlagen. Sie betrachtet die Kürzung formal nicht als
Arbeitsvertragsänderung, bei der die Kündigungsfrist eingehalten werden müsste.
Das sehen Personalverbände anders; sie wollen bis vor Bundesgericht gehen.
Der
Landrat hatte dann am 22. Oktober 2015 die Lohntabelle im Anhang des Dekrets
zum Personalgesetz entsprechend geändert, dies mit 51 gegen 32 Stimmen. Als
Übergangsregelung beschloss er, dass wer bis Jahresende 2015 kündigt, bis Ende
März 2016 den alten Lohn behält. Dies kritisieren Personalverbände als
unzulässige Ungleichheit.
Mit
dem ganzen Sparpaket, das die Regierung Anfang Juli 2015 vorgelegt hatte,
wollte sie bis 2019 im Staatshaushalt 188 Millionen Franken einsparen. Die
Lohnkürzung allein soll 6 Millionen Franken einbringen. Zudem will die
Regierung den Personalaufwand um zehn Prozent senken, was bis zu 400 der etwa
4000 Vollstellen kosten würde.
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