Die Schuldienste im
Aargau werden nach 30 Jahren neu organisiert. Der traditionelle Schularzt wird
gestrichen. Die Eltern sind jedoch verpflichtet, ihren Nachwuchs im
Kindergartenalter zu einer ärztlichen Eintrittsuntersuchung zu schicken. Das
hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen.
Kanton Aargau schafft den Schularzt ab, Aargauer Zeitung, 3.3.
Mit der Neuregelung fallen die aufwendigen
Reihenuntersuchungen ganzer Schulklassen weg. Es war immer schwieriger, die so
genannten Schulärzte für den Dienst zu finden.
Die
von den Eltern selbst ausgewählten Ärzte rechnen die Kosten über die
Krankenkassen ab - die Eltern haben den Selbstbehalt zu tragen. Die
Austrittsuntersuchung in der Oberstufe findet beim Hausarzt statt. Die
Gemeinden müssen diese Kosten bezahlen.
Die
Zahnprophylaxe wird im Kindergarten und in der Volksschule künftig höchstens
vier Mal pro Jahr durchgeführt. Dazu gehört auch eine unentgeltliche
Zahnuntersuchung pro Jahr. In der Oberstufe wird es jedoch keine Zahnprophylaxe
mehr geben.
Im
revidierten Schulgesetz werden auch die Schulsozialarbeit, der
Schulpsychologische Dienst sowie die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
geregelt. Bei diesen Angeboten ändert sich in der Praxis so gut wie nichts.
Mehrkosten für Kanton
Die
Reform der insgesamt acht Schuldienste führt beim Kanton zu Mehrkosten von rund
200'000 Franken; die Gemeinden können mit einer Entlastung von 100'000 Franken
rechnen.
Die
nach 30 Jahren erstmals überarbeiteten Schuldienste stiessen im Grossen Rat auf
breite Zustimmung. Das Parlament hiess das revidierte Schulgesetz nach erster
Lesung einstimmig gut. Die neuen Regeln sollen ab 2018 gelten.
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