Die Initianten der Volksinitiative gegen die Einführung des Lehrplans 21
im Kanton Schwyz wollen die Ungültigerklärung des Begehrens durch das Parlament
nicht auf sich sitzen lassen. Sie haben beim Bundesgericht Beschwerde
eingereicht.
Der Kantonsrat stimmte mit 86:3 Stimmen für die Ungültigkeit, Bild: Neue Luzerner Zeitung
Initianten kämpfen vor Bundesgericht gegen Lehrplan 21, Neue Luzerner Zeitung, 8.1.
Dies gab das Initiativkomitee am Freitag bekannt. Präsidentin Irene
Herzog-Feusi erklärte auf Anfrage, dass die Beschwerde bereits in Lausanne
deponiert worden sei. Details will sie an einer Medienkonferenz am Dienstag
bekannt geben.
Die im Dezember 2014 mit 3038 Unterschriften eingereichte Initiative
will verhindern, dass der Lehrplan 21, der für die gesamte deutsche Schweiz
einheitliche Lernziele setzen soll, an den Schwyzer Volksschulen eingeführt
wird. Der Erziehungsrat beschloss die Einführung des Lehrplans ab 2017.
Die Initiative verlangt konkret mehrere Änderungen im Volksschulgesetz.
Interkantonale Vereinbarungen zu Lehrplänen würden dem fakultativen Referendum
unterstellt, und die Regierung müsste grundlegende Lehrplanänderungen dem Volk
unterbreiten. Zudem soll ein Paragraph gestrichen werden, der Schulversuche
zulässt. Daneben soll das Gesetz neu Jahrgangsziele und Schulfächer explizit
aufführen.
Der Kantonsrat erklärte die Initiative im vergangenen November mit 86 zu
3 Stimmen für ungültig. Er folgte der Regierung. Das Begehren verstosse gegen
die Einheit der Materie und gegen übergeordnetes Recht, hiess es.
Der Regierungsrat bemängelt, dass mit Annahme der Lehrplaninitiative im
Volksschulgesetz ein Sonderreferendum eingeführt würde. Dies widerspreche der
Kantonsverfassung, in der die Gegenstände eines obligatorischen Referendums
abschliessend aufgezählt seien. Die Verfassung sehe keine Bestimmung vor, dass
auf Gesetzesstufe weitere Referenden eingeführt werden könnten.
Daneben hält die Regierung die Form der eingereichten Initiative für
unzulässig. Diese müsse entweder als allgemeine Anregung oder als
ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden. Eine Mischform sei nicht
vorgesehen.
Die Initianten hingegen erklären auf ihrer Homepage, dass mit juristisch
unhaltbaren Interpretationen eine Sachentscheidung durch das Volk verzögert
werde. Dies verstosse gegen Treu und Glauben.
Zudem erfolge eine Abstimmung über die Gesetzesinitiative durch dasselbe
Stimmvolk, das auch über Änderungen der Kantonsverfassung befinden könne. Die
Regeln in der Kantonsverfassung seien nicht höherrangig, heisst es im
Argumentarium weiter.
Die Schwyzer Kantonsverfassung schliesse ausserdem ein
Gesetzesreferendum nicht explizit aus. Schliesslich missachte die Initiative
die Einheit der Form nicht, sondern könne als allgemeine Anregung aufgefasst
werden.
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