Wenn beim Wechsel eines
Schülers von der Primarschule in die Sekundarstufe I Eltern und Lehrpersonen
uneins sind bei der Beurteilung dieses Schülers, soll dieser weiterhin eineKontrollprüfung machen können. Das will die Berner Kantonsregierung.
Kontrollprüfungen kämen gut an, Bild: Bund
Bei Streit muss weiterhin eine Prüfung entscheiden, Bund, 14.1.
Sie
beantragt dem bernischen Grossen Rat, zur Entwicklung der Testaufgaben und für
die Durchführung der Prüfungen in den Jahren 2016 bis 2018 ein jährliches
Kostendach von 280'000 Franken zu bewilligen. Das teilte die Kantonsregierung
am Donnerstag mit.
Dieses
Geld soll auch dazu dienen, die elektronische Aufgabensammlung für die
Orientierungsarbeiten im 6. Schuljahr weiterzuentwickeln.
Die
Kontrollprüfungen wurden im Schuljahr 2013/14 eingeführt. Sie ersetzen seither
die sogenannten Einigungsgespräche, zu denen es kam, wenn sich Lehrpersonen und
Eltern nicht auf die Einschätzung eines Schülers einigen konnten. Diese
Gespräche waren laut kantonaler Erziehungsdirektion oft für alle belastend.
Eine
Evaluation der neuen Kontrollprüfungen ergab Ende 2014, dass die neuen Kontrollprüfungen
bei Eltern, Lehrpersonen und auch bei Kindern mehrheitlich gut ankamen. Mit
Verweis auf die Resultate dieser Evaluation beantragt die Kantonsregierung nun
dem Grossen Rat, die erwähnten Gelder zu sprechen.
Im
Frühling 2015 nahmen 373 Sechstklässlerinnen und -klässler aus dem Kanton Bern
an der Kontrollprüfung teil. Das waren 4,7 Prozent aller Schülerinnen und
Schüler der sechsten Klassen. 58 davon oder 16 Prozent der 373 Kinder bestanden
die Prüfung und konnten somit entgegen der Einschätzung der Lehrperson ab
Herbst 2015 dem Unterricht in einer Sekundarschulklasse folgen.
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