14. Januar 2016

Regierung will Kontrollprüfung

Wenn beim Wechsel eines Schülers von der Primarschule in die Sekundarstufe I Eltern und Lehrpersonen uneins sind bei der Beurteilung dieses Schülers, soll dieser weiterhin eineKontrollprüfung machen können. Das will die Berner Kantonsregierung.













Kontrollprüfungen kämen gut an, Bild: Bund
Bei Streit muss weiterhin eine Prüfung entscheiden, Bund, 14.1.

Sie beantragt dem bernischen Grossen Rat, zur Entwicklung der Testaufgaben und für die Durchführung der Prüfungen in den Jahren 2016 bis 2018 ein jährliches Kostendach von 280'000 Franken zu bewilligen. Das teilte die Kantonsregierung am Donnerstag mit.
Dieses Geld soll auch dazu dienen, die elektronische Aufgabensammlung für die Orientierungsarbeiten im 6. Schuljahr weiterzuentwickeln.
Die Kontrollprüfungen wurden im Schuljahr 2013/14 eingeführt. Sie ersetzen seither die sogenannten Einigungsgespräche, zu denen es kam, wenn sich Lehrpersonen und Eltern nicht auf die Einschätzung eines Schülers einigen konnten. Diese Gespräche waren laut kantonaler Erziehungsdirektion oft für alle belastend.
Eine Evaluation der neuen Kontrollprüfungen ergab Ende 2014, dass die neuen Kontrollprüfungen bei Eltern, Lehrpersonen und auch bei Kindern mehrheitlich gut ankamen. Mit Verweis auf die Resultate dieser Evaluation beantragt die Kantonsregierung nun dem Grossen Rat, die erwähnten Gelder zu sprechen.
Im Frühling 2015 nahmen 373 Sechstklässlerinnen und -klässler aus dem Kanton Bern an der Kontrollprüfung teil. Das waren 4,7 Prozent aller Schülerinnen und Schüler der sechsten Klassen. 58 davon oder 16 Prozent der 373 Kinder bestanden die Prüfung und konnten somit entgegen der Einschätzung der Lehrperson ab Herbst 2015 dem Unterricht in einer Sekundarschulklasse folgen.


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