Seit dem neuen Schuljahr haben Zürcher Lehrer eine Probezeit. Diese wurde überraschend oft genutzt.
Die neu geschaffene Probezeit wird genutzt, Bild: Keystone
50 Lehrer hatten nach der Probezeit bereits genug, Landbote, 18.12.
Rund 50 von 5000
Neulehrerinnen und Neulehrern sind dieses Jahr froh gewesen, dass es im Kanton
Zürich neuerdings auch an der Volksschule eine Probezeit gibt: Sie hatten schon
nach Kurzem genug vom Unterrichten. Weitere rund 20 wurden von den Schulen entlassen.
Seit
Beginn des Schuljahres 2015/2016 gilt an der Volksschule des Kantons Zürich
eine Probezeit für neu angestellte Lehrpersonen. In den ersten fünf Monaten
kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von
sieben Tagen aufgelöst werden. Allerdings nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt,
sondern auf den letzten Schultag vor den Herbst- beziehungsweise
Weihnachtsferien.
Vikare
in Einzelfällen im Einsatz
Wie
Martin Wendelspiess, Leiter des Volksschulamtes, am Freitag im Regionaljournal
Zürich/Schaffhausen sagte, kam es zu insgesamt rund 70 Kündigungen. Zwei von
drei – also rund 50 – gingen von der Lehrperson aus. In den übrigen rund 20
Fällen beendete die jeweilige Schulpflege das Arbeitsverhältnis.
Die
allermeisten Stellen konnten laut Wendelspiess wieder besetzt werden. In
einzelnen Fällen, wo kein Ersatz gefunden werden konnte, seien erst mal Vikare
eingesetzt worden. In einem zweiten Schritt würden auch diese Stellen dann
definitiv besetzt.
Nicht
mit so vielen Kündigungen gerechnet
Diese
Zahl der Kündigungen sei an sich gering, verglichen mit der Gesamtzahl von rund
5000 Lehrerinnen und Lehrern, die eine Stelle an Volksschule oder Kindergarten
antraten, sagte Wendelspiess. Aber dennoch: Mit so vielen habe man nicht
gerechnet.
Man
habe geglaubt, dass im ersten Jahr der Anwendung von der Probezeit noch nicht
viel zu merken sei. Insgesamt könne man aber erst in eine paar Jahren sagen,
wie sich die Probezeit bewähre.
Gründe
unklar
Weshalb
die neuen Lehrpersonen den Hut nahmen, wusste Wendelspiess nicht - in der
Probezeit können Lehrerinnen und Lehrer ohne Angabe von Gründen kündigen. Die
Schulpflegen ihrerseits müssen eine Kündigung begründen, wenn auch an eine
solche Begründung laut Gesetz «weniger hohe Ansprüche gestellt» werden als bei
anderen Kündigungen.
Wendelspiess
vermutet vorab «menschliche Sachen»: Bei jeder Neuanstellung bestehe nun mal
das Risiko, dass dem oder der neu angestellten Person in der neuen Stelle nicht
wohl sei, dass sie überfordert sei oder sich etwas anderes vorgestellt habe.
Andererseits hatte manchmal der Arbeitgeber aufgrund von Vorstellungsgespräch
oder Referenzen einen anderen Eindruck der oder des Neuen.
Da ging der Schuss hinten hinaus... Das Volksschulamt wollte mit der Probezeit für Neu-Lehrer "nicht genehme" oder "aufmüpfige"? Lehrer schneller loswerden. Es hat nicht damit gerechnet, dass die Neu-Lehrer in der Volksschule Situationen (Selbstgesteuertes Lernen, altersgemischte Klassen, schwierige Integration usw.) antreffen, wo Klassenunterricht nicht mehr möglich ist und unter denen sie nicht arbeiten möchten.
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