18. Dezember 2015

Probezeit für Neu-Lehrer

Seit dem neuen Schuljahr haben Zürcher Lehrer eine Probezeit. Diese wurde überraschend oft genutzt.













Die neu geschaffene Probezeit wird genutzt, Bild: Keystone
50 Lehrer hatten nach der Probezeit bereits genug, Landbote, 18.12.


Rund 50 von 5000 Neulehrerinnen und Neulehrern sind dieses Jahr froh gewesen, dass es im Kanton Zürich neuerdings auch an der Volksschule eine Probezeit gibt: Sie hatten schon nach Kurzem genug vom Unterrichten. Weitere rund 20 wurden von den Schulen entlassen.
Seit Beginn des Schuljahres 2015/2016 gilt an der Volksschule des Kantons Zürich eine Probezeit für neu angestellte Lehrpersonen. In den ersten fünf Monaten kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen aufgelöst werden. Allerdings nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt, sondern auf den letzten Schultag vor den Herbst- beziehungsweise Weihnachtsferien.
Vikare in Einzelfällen im Einsatz
Wie Martin Wendelspiess, Leiter des Volksschulamtes, am Freitag im Regionaljournal Zürich/Schaffhausen sagte, kam es zu insgesamt rund 70 Kündigungen. Zwei von drei – also rund 50 – gingen von der Lehrperson aus. In den übrigen rund 20 Fällen beendete die jeweilige Schulpflege das Arbeitsverhältnis.
Die allermeisten Stellen konnten laut Wendelspiess wieder besetzt werden. In einzelnen Fällen, wo kein Ersatz gefunden werden konnte, seien erst mal Vikare eingesetzt worden. In einem zweiten Schritt würden auch diese Stellen dann definitiv besetzt.
Nicht mit so vielen Kündigungen gerechnet
Diese Zahl der Kündigungen sei an sich gering, verglichen mit der Gesamtzahl von rund 5000 Lehrerinnen und Lehrern, die eine Stelle an Volksschule oder Kindergarten antraten, sagte Wendelspiess. Aber dennoch: Mit so vielen habe man nicht gerechnet.
Man habe geglaubt, dass im ersten Jahr der Anwendung von der Probezeit noch nicht viel zu merken sei. Insgesamt könne man aber erst in eine paar Jahren sagen, wie sich die Probezeit bewähre.
Gründe unklar
Weshalb die neuen Lehrpersonen den Hut nahmen, wusste Wendelspiess nicht - in der Probezeit können Lehrerinnen und Lehrer ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Schulpflegen ihrerseits müssen eine Kündigung begründen, wenn auch an eine solche Begründung laut Gesetz «weniger hohe Ansprüche gestellt» werden als bei anderen Kündigungen.
Wendelspiess vermutet vorab «menschliche Sachen»: Bei jeder Neuanstellung bestehe nun mal das Risiko, dass dem oder der neu angestellten Person in der neuen Stelle nicht wohl sei, dass sie überfordert sei oder sich etwas anderes vorgestellt habe. Andererseits hatte manchmal der Arbeitgeber aufgrund von Vorstellungsgespräch oder Referenzen einen anderen Eindruck der oder des Neuen. 


1 Kommentar:

  1. Da ging der Schuss hinten hinaus... Das Volksschulamt wollte mit der Probezeit für Neu-Lehrer "nicht genehme" oder "aufmüpfige"? Lehrer schneller loswerden. Es hat nicht damit gerechnet, dass die Neu-Lehrer in der Volksschule Situationen (Selbstgesteuertes Lernen, altersgemischte Klassen, schwierige Integration usw.) antreffen, wo Klassenunterricht nicht mehr möglich ist und unter denen sie nicht arbeiten möchten.

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