Fragestunde der Landratssitzung vom 1. Dezember, Landeskanzlei BL
Jürg Wiedemann: Englisch- und Französischlehrpersonen auf der Sekundarstufe I Englisch- und Französischlehrpersonen auf
der Sekundarstufe I werden zurzeit flächendeckend in die obligatorische,
84-stündige Weiterbildung „Passepartout“ geschickt. Begründet wird diese
Massnahme durch die Schulleitungen, dass diese den Lehrpersonen ansonsten im
kommenden Schuljahr keine Englisch- oder Französischlektionen in Klassen
erteilen dürfen, die per August 2016 aus der Primarschule in die Sekundarschule
übertreten. Diese Weiterbildung erfolgt unbestritten aufgrund von Zwang und ist
in breiten Sekundarschulkreisen sehr umstritten. Einerseits wird bemängelt,
dass sehr viel Leerlauf vorkommt und für zahlreiche Unterrichtsstunden teure
Aushilfslehrpersonen eingesetzt werden müssen. Andererseits wird diese neue
Didaktik mit einer ideologisch, konstruktivistischen Richtung, die keine andere
traditionelle Didaktik neben sich mehr toleriert, stark kritisiert. Viele sehr
erfahrene Fremdsprachenlehrpersonen machen diese umstrittene Weiterbildung
nicht, sind also gemäss Aussagen einiger Schulleitungen, trotz ihres enormen
Fachwissens und ihrer ausserordentlichen sprachlichen Kompetenz, künftig nicht
mehr berechtigt eine neue Klasse in Englisch und Französisch zu unterrichten.
Fragen: 1. Haben die Schulleitungen den
notwendigen Spielraum, um auch Englisch- und Französischlehrpersonen künftig
dennoch in Englisch und/oder Französisch einsetzen zu dürfen, wenn sie diese
für fähig erachten, auch wenn die Lehrpersonen den Weiterbildungskurs
„Passepartout“ nicht besucht haben?
Ja, die Schulleitungen haben den
notwendigen Spielraum dazu, denn sie ermitteln im Mitarbeitendengespräch (MAG)
den individuellen Fortbildungsbedarf jeder betroffenen Lehrperson. Die
Schulleitungen haben die pädagogische und personelle Führung inne und teilen
den Lehrerinnen und Lehrern die Fächer bzw. das Pensum zu. Wird kein
funktionsbezogener Fortbildungsbedarf ermittelt, so haben die Schulleitungen
die Möglichkeit, den Englisch- bzw. Französischlehrpersonen auch künftig
Englisch- bzw. Französischlektionen zuzuteilen. Die Schulleitung wird im Rahmen
des schulischen Bildungsbedarfs bzw. der schulbetrieblichen Möglichkeiten sowie
der Qualifikation der Lehrperson über die Zuteilung der Fächer oder
Fächerkombination entscheiden. Dabei steht in der Regel der Bedarf der Schule
über dem Wunsch der Lehrerinnen und Lehrer, ein bestimmtes Fach bzw. eine
bestimmte Fächerkombination zu unterrichten. Die Vorsteherin der Bildungs-,
Kultur- und Sportdirektion hat die Schulleiterinnen und Schulleiter am
Schulleitungsforum Ende August 15 dazu aufgerufen, den Spielraum im Reglement
zu nutzen und dieses mit Augenmass umzusetzen (z.B. betreffend Alter).
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