16. Dezember 2015

Fremdsprachen-Weiterbildung: Augenmass gefordert

Anlässlich der Fragestunde des Baselbieter Landrats wendet sich Landrat und Sekundarlehrer Jürg Wiedemann an die Regierung. Er will wissen, ob die Weiterbildung in den Fächern Französisch und Englisch verbindlich ist. 
Fragestunde der Landratssitzung vom 1. Dezember, Landeskanzlei BL


Jürg Wiedemann: Englisch- und Französischlehrpersonen auf der Sekundarstufe I Englisch- und Französischlehrpersonen auf der Sekundarstufe I werden zurzeit flächendeckend in die obligatorische, 84-stündige Weiterbildung „Passepartout“ geschickt. Begründet wird diese Massnahme durch die Schulleitungen, dass diese den Lehrpersonen ansonsten im kommenden Schuljahr keine Englisch- oder Französischlektionen in Klassen erteilen dürfen, die per August 2016 aus der Primarschule in die Sekundarschule übertreten. Diese Weiterbildung erfolgt unbestritten aufgrund von Zwang und ist in breiten Sekundarschulkreisen sehr umstritten. Einerseits wird bemängelt, dass sehr viel Leerlauf vorkommt und für zahlreiche Unterrichtsstunden teure Aushilfslehrpersonen eingesetzt werden müssen. Andererseits wird diese neue Didaktik mit einer ideologisch, konstruktivistischen Richtung, die keine andere traditionelle Didaktik neben sich mehr toleriert, stark kritisiert. Viele sehr erfahrene Fremdsprachenlehrpersonen machen diese umstrittene Weiterbildung nicht, sind also gemäss Aussagen einiger Schulleitungen, trotz ihres enormen Fachwissens und ihrer ausserordentlichen sprachlichen Kompetenz, künftig nicht mehr berechtigt eine neue Klasse in Englisch und Französisch zu unterrichten.


Fragen: 1. Haben die Schulleitungen den notwendigen Spielraum, um auch Englisch- und Französischlehrpersonen künftig dennoch in Englisch und/oder Französisch einsetzen zu dürfen, wenn sie diese für fähig erachten, auch wenn die Lehrpersonen den Weiterbildungskurs „Passepartout“ nicht besucht haben? 

Ja, die Schulleitungen haben den notwendigen Spielraum dazu, denn sie ermitteln im Mitarbeitendengespräch (MAG) den individuellen Fortbildungsbedarf jeder betroffenen Lehrperson. Die Schulleitungen haben die pädagogische und personelle Führung inne und teilen den Lehrerinnen und Lehrern die Fächer bzw. das Pensum zu. Wird kein funktionsbezogener Fortbildungsbedarf ermittelt, so haben die Schulleitungen die Möglichkeit, den Englisch- bzw. Französischlehrpersonen auch künftig Englisch- bzw. Französischlektionen zuzuteilen. Die Schulleitung wird im Rahmen des schulischen Bildungsbedarfs bzw. der schulbetrieblichen Möglichkeiten sowie der Qualifikation der Lehrperson über die Zuteilung der Fächer oder Fächerkombination entscheiden. Dabei steht in der Regel der Bedarf der Schule über dem Wunsch der Lehrerinnen und Lehrer, ein bestimmtes Fach bzw. eine bestimmte Fächerkombination zu unterrichten. Die Vorsteherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hat die Schulleiterinnen und Schulleiter am Schulleitungsforum Ende August 15 dazu aufgerufen, den Spielraum im Reglement zu nutzen und dieses mit Augenmass umzusetzen (z.B. betreffend Alter).

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