Der Zürcher Regierungsrat lehnt die Anpassung der Löhne von Kindergartenlehrpersonen ab.
Der Lohn der Kindergartenlehrpersonen ist nicht geschlechterdiskriminierend.
Keine Anpassung der Löhne der Kindergartenlehrpersonen, Medienmitteilung Regierungsrat Zürich, 24.11.
Der
Verband Kindergarten Zürich VKZ, der Schweizerische Verband des Personals
öffentlicher Dienst VPOD und der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband sowie
Einzelklägerinnen machen gegenüber dem Kanton Zürich eine Lohndiskriminierung
der Kindergartenlehrpersonen geltend, da sie lediglich auf der Grundlage von 87
Prozent der zugewiesenen Lohnklasse entlöhnt seien. Dazu fand eine
Schlichtungsverhandlung vor der Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz
statt, welche ohne eine Einigung verlief. Der Regierungsrat hat die Begehren
auf Feststellung einer Lohndiskriminierung und die Anpassung des Lohnes der
Lehrpersonen auf Kindergartenstufe nun abgewiesen.
Die
derzeitige Entlöhnung ist auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2000
zurückzuführen. An den damaligen Grundlagen für die Festsetzung des Lohnes hat
sich nichts Wesentliches verändert. Dort, wo Veränderungen der Belastungen oder
der Anforderungen an den Lehrberuf vorliegen, betreffen sie alle Schulstufen
der Volksschule. Der Lohn der Kindergartenlehrpersonen ist daher nicht
geschlechterdiskriminierend. Der Regierungsratsbeschluss kann beim
Verwaltungsgericht angefochten werden.
Das Regionaljournal SRF meldet: Die Kindergärtnerinnen und die Verbände akzeptieren diesen Entscheid der Regierung nicht. Sie wollen deshalb vor das Verwaltungsgericht und hoffen, ihre Lohnforderung durchsetzen zu können.
AntwortenLöschenFür den Regierungsrat dürfte dieser Weiterzug nicht überraschend kommen. Bereits nach den Verhandlungen bei der Schlichtungsbehörde sagte der Regierungsrat, dass er eine Klärung vor dem Verwaltungsgericht begrüssen würde.