Ich möchte zuerst einmal anmerken, dass der Anteil Sonderschüler an der
Schülerschaft bei weitem nicht so gross ist, wie die Lektüre dieses Artikelsvermuten lässt. Falls man annimmt, dass der 3,7-Prozentanteil an der
Schülerschaft im Kanton Zürich allesamt willkürlich auf Regelklassen mit 20
Schülern verteilt würden, so hätten nur rund 36 Prozent, das heisst weniger als
die Hälfte der Klassen, einen einzigen Sonderschüler.
Leserbrief, Sonntagszeitung, 25.10. von Peter Senn
Dass es bei willkürlicher
Verteilung gar zwei Sonderschüler auf eine Regelklasse dieser Grösse trifft,
hat eine Wahrscheinlichkeit von lediglich 13 Prozent. Wenn es nun Klassen mit
einer übermässigen Anzahl Sonderschüler gibt, so ist dies ein deutlicher
Hinweis darauf, dass die Zuteilung einer undurchsichtigen Systematik
unterliegt, welche betroffenen Regelklassen in unterschiedlichem Mass den
Charakter einer Sonderklasse verleiht, was in keiner Weise dem
Behindertengleichstellungsgesetz von 2002 entspricht. Das geht gar nicht, dass
gewisse Klassen gezielt mit Sonderschülern vollgestopft werden, während andere
Klassen allenfalls Einzelfälle zugeteilt bekommen. Das ist ein heimtückischer
Verrat an Sonderschülern, die sich (fälschlicherweise!) als voll integriert
wahrnehmen. Die Ausbildung von regulären Lehrpersonen wurde an den
Pädagogischen Hochschulen angesichts geltender Gesetzgebung im Bereich
Sonderpädagogik zwar vertieft, aber diese ist letztendlich eher diagnostischer
als therapeutischer Natur. Das Behindertengleichstellungsgesetz besagt, dass
die Ausbildung in angepassten Schulungsformen, wann immer möglich, integriert
in der Regelschule stattfinden soll. Im Artikel wird von Einzelbetreuung von
Kindern mit ADHS und Autismus-Störungen gesprochen. In solchen Fällen muss
zwingend die Regel mit «angepassten Schulungsformen» zur Anwendung kommen, das
heisst qualifizierte Heilpädagogen müssten sich im Rahmen einer
teilintegrierten Schulungsform detailliert darum kümmern. Grundsätzlich bin ich
der Ansicht, dass eine Gesellschaft, die jedem Spinner erlaubt, sich mit einem
Wingsuit von einer steilen Klippe zu stürzen, Behinderten in der Schule das
Recht zugestehen muss, ihre Grenzen auszuloten, wenn sie ganz bescheiden an
unserem Alltag teilhaben möchten.
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