Der Luzerner Regierungsrat will die Fremdsprachen-Initiative für ungültig erklären, Bild: Keystone
Fremdsprachen-Initiative soll doch gültig sein, SRF Regional, 27.10.
«Auf der
Primarstufe wird eine Fremdsprache unterrichtet», lautet die Forderung in der
als allgemeine Anregung formulierten Volksinitiative. Nach Ansicht des
Regierungsrates sollen die Stimmberechtigten nicht darüber abstimmen können, ob
die Primarschüler weiterhin zwei Fremdsprachen lernen sollen oder nicht.
Das
Volksbegehren verstosse gegen übergeordnetes Recht und das Gebot der Einheit
der Materie, erklärte der Regierungsrat vor einem Monat: die Stimmenden wüssten
nicht, ob die eine Fremdsprache Englisch oder Französisch sein solle. Die
Initiative widerspreche zudem der Schulharmonisierung.
Das
Initiativkomitee konterte am Dienstag mit einem Gegengutachten des Zürcher
Staatsrechtlers Andreas Glauser. Dieser sieht keinen Grund, weshalb das
Volksbegehren ungültig sein solle.
Zweifelhaft
sei einzig, ob die Initiative gegen übergeordnetes Recht verstosse, schreibt
Glauser in dem Gutachten, räumt den Zweifel dann aber umgehend aus. Weil Luzern
dem Konkordat HarmoS nicht beigetreten sei, sei es ihm nicht verboten, auf der
Primarschule nur eine Fremdsprache zu unterrichten.
Die
Kantone seien durch übergeordnetes Recht einzig dazu verpflichtet, bis zum Ende
der obligatorischen Schulzeit Kenntnisse in einer zweiten Landessprache zu
vermitteln.
Zu der
vom Regierungsrat bestrittenen Einheit der Materie schreibt Gutachter Glauser,
dass die Fremdsprachen-Initiative die Voraussetzung der Einheit der Materie in
idealtypischer Weise erfülle. Sie verfolge ein einziges, thematisch eindeutig
abgrenzbares Anliegen. Der Stimmbürger werde nicht in eine Zwangslage gesetzt.
In der Neuen Luzerner Zeitung ist noch zur Einheit der Materie zu lesen:
AntwortenLöschen"Zu der vom Regierungsrat bestrittenen Einheit der Materie schreibt Glauser, dass die Fremdsprachen-Initiative die Voraussetzung der Einheit der Materie in idealtypischer Weise erfülle. Sie verfolge ein einziges, thematisch eindeutig abgrenzbares Anliegen. Der Stimmbürger werde folglich nicht in eine Zwangslage gesetzt.
Glauser hält zudem fest, dass die Stimmberechtigten bei fast jeder Volksabstimmung politisch-strategische Überlegungen anstellen müssten. Zudem seien die Anforderungen an eine nicht ausformulierte Initiative bezüglich der Einheit der Materie kleiner als bei den ausformulierten, weil das Parlament bei der Umsetzung einen gewissen Handlungsspielraum habe.
Über die Gültigkeit der Initiative wird der Kantonsrat zu befinden haben. Fremdsprachen-Initiativen waren bereits in St. Gallen und Graubünden für ungültig erklärt worden."