Die Schwyzer Initiative sei eine Mischform von allgemeiner Anregung und ausgearbeitetem Entwurf, bemängelt die Regierung, Bild: Dominik Wunderli
Regierung hält Initiative gegen Lehrplan 21 für ungültig, Neue Luzerner Zeitung, 25.6.
Die Initiative wurde am 16. Dezember 2014 mit 3038
Unterschriften bei der Schwyzer Staatskanzlei eingereicht. Das Volksbegehren
will verhindern, dass der Lehrplan 21, der für die gesamte deutsche Schweiz
einheitliche Lernziele setzen soll, an den Schwyzer Volksschulen eingeführt
wird. Zu den Initianten zählen unter anderem mehrere Lehrpersonen.
Die Initiative verlangt konkret mehrere Änderungen
im Volksschulgesetz. Interkantonale Vereinbarungen zu Lehrplänen würden dem
fakultativen Referendum unterstellt, und die Regierung müsste grundlegende
Lehrplanänderungen dem Volk unterbreiten. Zudem soll ein Paragraph gestrichen
werden, der Schulversuche zulässt. Daneben soll das Gesetz neu Jahrgangsziele
und Schulfächer explizit aufführen.
Der Regierungsrat bemängelt, dass mit Annahme der
Lehrplaninitiative im Volksschulgesetz ein Sonderreferendum eingeführt würde.
Dies widerspreche der Kantonsverfassung, in der die Gegenstände eines
obligatorischen Referendums abschliessend aufgezählt seien. Die Verfassung sehe
keine Bestimmung vor, dass auf Gesetzesstufe weitere Referenden eingeführt
werden könnten.
Daneben hält die Regierung die Form der
eingereichten Initiative für unzulässig. Diese müsse entweder als allgemeine
Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden. Eine Mischform
sei nicht vorgesehen.
Ein Teil der Lehrplaninitiative sei klar ausformuliert,
schreibt der Regierungsrat. Der andere Teil sei hingegen
"gesetzestechnisch unvollständig" und können nicht als
ausgearbeiteter Entwurf betrachtet werden. Deshalb sei die Initiative als
Ganzes ungültig.
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