25. Juni 2015

Wieder soll eine Lehrplan-Initiative für ungültig erklärt werden

Im Kanton Schwyz soll das Parlament die eingereichte kantonale Volksinitiative "Nein zum Lehrplan 21" für ungültig erklären. Dies beantragt die Regierung dem Kantonsrat. Die Initiative stehe im Widerspruch zur Kantonsverfassung und verstosse gegen formale Regeln.




Die Schwyzer Initiative sei eine Mischform von allgemeiner Anregung und ausgearbeitetem Entwurf, bemängelt die Regierung, Bild: Dominik Wunderli

Regierung hält Initiative gegen Lehrplan 21 für ungültig, Neue Luzerner Zeitung, 25.6. 



Die Initiative wurde am 16. Dezember 2014 mit 3038 Unterschriften bei der Schwyzer Staatskanzlei eingereicht. Das Volksbegehren will verhindern, dass der Lehrplan 21, der für die gesamte deutsche Schweiz einheitliche Lernziele setzen soll, an den Schwyzer Volksschulen eingeführt wird. Zu den Initianten zählen unter anderem mehrere Lehrpersonen.
Die Initiative verlangt konkret mehrere Änderungen im Volksschulgesetz. Interkantonale Vereinbarungen zu Lehrplänen würden dem fakultativen Referendum unterstellt, und die Regierung müsste grundlegende Lehrplanänderungen dem Volk unterbreiten. Zudem soll ein Paragraph gestrichen werden, der Schulversuche zulässt. Daneben soll das Gesetz neu Jahrgangsziele und Schulfächer explizit aufführen.
Der Regierungsrat bemängelt, dass mit Annahme der Lehrplaninitiative im Volksschulgesetz ein Sonderreferendum eingeführt würde. Dies widerspreche der Kantonsverfassung, in der die Gegenstände eines obligatorischen Referendums abschliessend aufgezählt seien. Die Verfassung sehe keine Bestimmung vor, dass auf Gesetzesstufe weitere Referenden eingeführt werden könnten.
Daneben hält die Regierung die Form der eingereichten Initiative für unzulässig. Diese müsse entweder als allgemeine Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden. Eine Mischform sei nicht vorgesehen.

Ein Teil der Lehrplaninitiative sei klar ausformuliert, schreibt der Regierungsrat. Der andere Teil sei hingegen "gesetzestechnisch unvollständig" und können nicht als ausgearbeiteter Entwurf betrachtet werden. Deshalb sei die Initiative als Ganzes ungültig.

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