13. Juni 2015

Neues Übertrittsverfahren im Aargau

Mit der Anpassung der Übertrittsverfahren will der Aargauer Regierungsrat die Durchlässigkeit des Schulsystems erhöhen, die Repetitonsquote an der Oberstufe senken und den administrativen Aufwand verringern.
Neuregelung der Übertrittsverfahren an der Volksschule, Departement Bildun, Kultur und Sport des Kantons Aargau, 12.6.


Anlass für die Neuregelung der Übertrittsverfahren war einerseits ein parlamentarischer Auftrag, der die Abschaffung der Übertrittsprüfungen von der Primarschule in die Oberstufe fordert. Andererseits erfolgt damit die notwendige Anpassung der Übertrittsverfahren von der Oberstufe in die Mittelschulen im Zusammenhang mit den standardisierten Leistungsmessungen (Checks), die ab Schuljahr 2016/17 flächendeckend an der Aargauer Volksschule durchgeführt werden.

Übertritte und Promotion innerhalb der Volksschule

Heute erfolgt der Übertritt von der Primarschule an die drei Leistungszüge der Oberstufe aufgrund einer Empfehlung der Primarlehrperson. Sie berücksichtigt dabei die schulischen Leistungen sowie die Selbstkompetenz und das Entwicklungspotenzial. Dieses bewährte Empfehlungsverfahren bleibt bestehen.
In Zukunft finden keine Aufnahme- und Übertrittsprüfungen beim Übertritt an die Oberstufe oder zum Wechsel des Leistungszugs mehr statt. Dafür können Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlich guten Leistungen an der Real- und Sekundarschule bereits nach dem ersten Semester der ersten Oberstufenklasse in den nächsthöheren Oberstufentyp wechseln.
Ab dem Schuljahr 2016/17 ist es an der Sekundar- und Bezirksschule nur noch in Ausnahmefällen möglich, ein Schuljahr zu wiederholen. Bei ungenügenden Leistungen erfolgt ein Wechsel von der Bezirks- in die Sekundarschule bzw. von der Sekundar- in die Realschule.

Leistungstest zum Abschluss der Volksschule

Künftig werden alle Schülerinnen und Schüler der Real-, Sekundar- und Bezirksschule am Schluss der Volksschule einen Leistungstest, den Check S3, absolvieren. Im Juni 2016 absolvieren die Abschlussklassen der Bezirksschule letztmals die Bezirksabschlussprüfung (BAP).
Der Übertritt an die Mittelschulen erfolgt in Zukunft ausschliesslich auf der Basis der Erfahrungsnoten. Ein direkter Zugang zum Gymnasium ist weiterhin für Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule möglich, die einen Notendurchschnitt von 4,7 erreichen. Ebenfalls wie bis anhin berechtigt ein Notendurchschnitt von 4,4 zum prüfungsfreien Übertritt von der Bezirksschule in die Fach-, Wirtschafts-, und Informatikmittelschule sowie zur Berufsmaturität. Neu erhalten auch Sekundarschülerinnen und -schüler mit einem Notendurchschnitt von 5,3 die Möglichkeit, prüfungsfrei in die Informatik-, Wirtschafts-, Fach- und Berufsmittelschule mit Berufsmaturität einzutreten.

Höhere Gewichtung von Deutsch und Mathematik

Zwei Massnahmen sorgen dafür, dass die Anforderungen an künftige Mittelschülerinnen und -schüler hoch bleiben: Die Fächer Deutsch und Mathematik werden bei der Berechnung des Notendurchschnitts doppelt gezählt. Zudem ist in beiden Fächern mindestens die Note 4 nötig. Die Bedeutung der naturwissenschaftlichen Fächer wird gestärkt, indem Geografie und Physik ebenfalls promotionsrelevant werden.

Inkraftsetzung auf Schuljahr 2016/17


Nachdem die vorgeschlagenen Anpassungen in einer freiwilligen Anhörung auf hohe Zustimmung stiessen, hat der Regierungsrat die Inkraftsetzung der neuen rechtlichen Grundlagen per 1. Juli 2016 beschlossen. Die neuen Übertrittsverfahren gelten somit ab dem Schuljahr 2016/17.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen