Neuregelung der Übertrittsverfahren an der Volksschule, Departement Bildun, Kultur und Sport des Kantons Aargau, 12.6.
Anlass
für die Neuregelung der Übertrittsverfahren war einerseits ein
parlamentarischer Auftrag, der die Abschaffung der Übertrittsprüfungen von der
Primarschule in die Oberstufe fordert. Andererseits erfolgt damit die
notwendige Anpassung der Übertrittsverfahren von der Oberstufe in die
Mittelschulen im Zusammenhang mit den standardisierten Leistungsmessungen
(Checks), die ab Schuljahr 2016/17 flächendeckend an der Aargauer Volksschule
durchgeführt werden.
Übertritte und Promotion innerhalb der
Volksschule
Heute
erfolgt der Übertritt von der Primarschule an die drei Leistungszüge der
Oberstufe aufgrund einer Empfehlung der Primarlehrperson. Sie berücksichtigt
dabei die schulischen Leistungen sowie die Selbstkompetenz und das
Entwicklungspotenzial. Dieses bewährte Empfehlungsverfahren bleibt bestehen.
In
Zukunft finden keine Aufnahme- und Übertrittsprüfungen beim Übertritt an die Oberstufe
oder zum Wechsel des Leistungszugs mehr statt. Dafür können Schülerinnen und
Schüler mit ausserordentlich guten Leistungen an der Real- und Sekundarschule
bereits nach dem ersten Semester der ersten Oberstufenklasse in den
nächsthöheren Oberstufentyp wechseln.
Ab
dem Schuljahr 2016/17 ist es an der Sekundar- und Bezirksschule nur noch in
Ausnahmefällen möglich, ein Schuljahr zu wiederholen. Bei ungenügenden
Leistungen erfolgt ein Wechsel von der Bezirks- in die Sekundarschule bzw. von
der Sekundar- in die Realschule.
Leistungstest zum Abschluss der Volksschule
Künftig
werden alle Schülerinnen und Schüler der Real-, Sekundar- und Bezirksschule am
Schluss der Volksschule einen Leistungstest, den Check S3, absolvieren. Im Juni
2016 absolvieren die Abschlussklassen der Bezirksschule letztmals die
Bezirksabschlussprüfung (BAP).
Der
Übertritt an die Mittelschulen erfolgt in Zukunft ausschliesslich auf der Basis
der Erfahrungsnoten. Ein direkter Zugang zum Gymnasium ist weiterhin für
Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule möglich, die einen Notendurchschnitt
von 4,7 erreichen. Ebenfalls wie bis anhin berechtigt ein Notendurchschnitt von
4,4 zum prüfungsfreien Übertritt von der Bezirksschule in die Fach-,
Wirtschafts-, und Informatikmittelschule sowie zur Berufsmaturität. Neu
erhalten auch Sekundarschülerinnen und -schüler mit einem Notendurchschnitt von
5,3 die Möglichkeit, prüfungsfrei in die Informatik-, Wirtschafts-, Fach- und
Berufsmittelschule mit Berufsmaturität einzutreten.
Höhere Gewichtung von Deutsch und Mathematik
Zwei
Massnahmen sorgen dafür, dass die Anforderungen an künftige Mittelschülerinnen
und -schüler hoch bleiben: Die Fächer Deutsch und Mathematik werden bei der
Berechnung des Notendurchschnitts doppelt gezählt. Zudem ist in beiden Fächern
mindestens die Note 4 nötig. Die Bedeutung der naturwissenschaftlichen Fächer
wird gestärkt, indem Geografie und Physik ebenfalls promotionsrelevant werden.
Inkraftsetzung auf Schuljahr 2016/17
Nachdem
die vorgeschlagenen Anpassungen in einer freiwilligen Anhörung auf hohe
Zustimmung stiessen, hat der Regierungsrat die Inkraftsetzung der neuen
rechtlichen Grundlagen per 1. Juli 2016 beschlossen. Die neuen
Übertrittsverfahren gelten somit ab dem Schuljahr 2016/17.
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