Medienmitteilung Komitee Fremdspracheninitiative GR, 8.5.
In seiner Sitzung vom 20.
April 2015 erklärte der Grosse Rat des Kantons Graubünden die
Fremdspracheninitiative mit 82 zu 34 Stimmen für ungültig. Die Mehrheit des Rats
versteckte sich hinter fragwürdigen juristischen Argumenten.
Das Vorhaben war gemäss
seriöser juristischer Einschätzung nicht zum vornherein
aussichtslos und im Umkehrschluss
daher nicht offensichtlich rechtswidrig. Daher
hätte die Initiative dem
Grundsatz „in dubio pro popolo“ folgend zwingend vors Volk
gehört. Das bestätigen
verschiedene Staatsrechtler im Allgemeinen und Prof. Andreas Glaser in Bezug
auf die Fremdspracheninitiative im Besonderen. Die Initianten sind überzeugt,
dass die Initiative im Grossen Rat nicht an der Rechtswidrigkeit gescheitert ist,
sondern an den regionalpolitischen Verhältnissen. Damit wird ein für die Demokratie
unabdingbares Grundrecht auf unzulässige Weise eingeschränkt.
Das Initiativkomitee
bedauert den Entscheid des Grossen Rats ausserordentlich. Der
Entscheid trägt absolut
nichts zur Lösungsfindung bei, im Gegenteil, er zementiert
die verfehlte Bündner
Sprachenpolitik. Im Sinne einer Sofortmassnahme wurde beim
Verwaltungsgericht innert
der geforderten Frist eine Verfassungsbeschwerde gegen
den
Entscheid des Grossen Rats eingereicht.
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