Aargauer Gewerbeverband für höhere Übertrittsanforderungen an Schulen, soaktuell, 3.3.
Die Geschäftsleitung des Aargauischen Gewerbeverbands begrüsst die
vorgeschlagenen Änderungen der Übertrittsverfahren von der Primarschule zur
Oberstufe an der Volksschule und von der Volksschule an die Mittelschulen. Sie
unterstützt die gleichmässige Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die
drei Oberstufenzüge und die höheren Anforderungen an den Übertritt in die
Bezirksschule. Sie lehnt die Möglichkeit ab, von der Sekundarschule
prüfungsfrei in die FMS, HMS, IMS und Berufsmittelschule wechseln zu können.
Sie regt an, das System der Beschwerden in Schulangelegenheiten zu straffen.
Nach der
AGV-Geschäftsleitung muss beim Übertritt von der Primarschule zu den drei
Oberstufenzügen die primäre Beurteilungsbasis der Notendurchschnitt bilden, der
durch die Berücksichtigung der Selbst- und Sozialkompetenz sowie des Potenzials
der Schülerin oder des Schülers ergänzt werden kann. Um die gleichmässige
Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die drei Oberstufenzüge zu
gewährleisten, ist sicherzustellen, dass die Bewertungen gesamtkantonal nach
den gleichen Kriterien erfolgen. Insbesondere sollen die Anforderungen an den
Übertritt in die Bezirksschule wieder erhöht werden.
Höhere Durchlässigkeit
Die AGV-Geschäftsleitung
unterstützt die Möglichkeit, dass die Schülerinnen und Schüler der Realschule
und der Sekundarschule nach dem ersten Schulhalbjahr der ersten Klasse ohne
Repetition in den höheren Leistungstyp aufsteigen können, wenn sie die
Anforderungen erreichen. Diese neuen Möglichkeiten rechtfertigen die
Abschaffung der Übertrittsprüfungen in die Oberstufe bei einer fehlenden
Empfehlung der Lehrperson. Im Gegenzug ist es sinnvoll, die Repetition eines
Schuljahrs abzuschaffen, wenn die Schülerinnen und Schüler die Anforderungen
nicht erfüllen. Die Durchlässigkeit der Oberstufenzüge soll nicht nur nach
oben, sondern auch nach unten gewährleistet sein.
Neue Möglichkeiten für die Lehrbetriebe
Das System der
Bezirksschulabschlussprüfungen hat sich nicht bewährt. Wer eine Lehrstelle oder
die Zusicherung zu einem Mittelschulübertritt hat, ist nicht mehr motiviert,
eine Prüfung zu absolvieren, die den weitern Werdegang nicht mehr beeinflusst.
Die Lehrbetriebe können aber von den künftigen Lernenden verlangen, dass das
neue Abschlusszertifikat gut ausfällt, ansonsten der Lehrvertrag wieder
aufgehoben wird.
Kein Übertritt von der Sekundarschule in die Mittelschule
Nicht einverstanden ist
die AGV-Geschäftsleitung mit der Möglichkeit, von der Sekundarschule
prüfungsfrei in die FMS, HMS, IMS und Berufsmittelschule wechseln zu können.
Für einen Übertritt in eine Mittelschule muss die Bezirksschule eine zwingende
Voraussetzung sein. Die Mittelschulen müssen Schülerinnen und Schülern mit
überdurchschnittlichen Leistungen vorbehalten bleiben. Die vorgeschlagene
Lösung konkurrenziert zudem unnötigerweise die Berufslehren.
Straffung des Beschwerdesystems in Schulangelegenheiten
Die AGV-Geschäftsleitung
regt an, das ganze System der Beschwerden in Schulangelegenheiten zu straffen.
Die Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten sind in den letzten Jahren zu stark
ausgebaut worden und führen zu einem übermässigen administrativen Aufwand. Die
neuen Durchlässigkeiten rechtfertigen eine Straffung des Rechtsmittelsystems in
Schulangelegenheiten.
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