Der Stichtag soll um drei Monate vorverschoben werden, Bild: NLZ
Alter für Kindergarteneintritt soll erhöht werden, Neue Luzerner Zeitung, 31.3.
Konkret soll der Stichtag für den Eintritt in den
obligatorischen Kindergarten um drei Monate vom 1. November auf den 31. Juli
verschoben werden, wie die Luzerner Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.
Kinder, die vor dem Stichtag Geburtstag haben, müssen den Kindergarten im
selben Jahr besuchen. Damit wären Kinder beim Eintritt ins freiwillige, erste
Kindergartenjahr mindestens 4 Jahre und beim Eintritt ins obligatorische,
zweite Kindergartenjahr mindestens 5.
Nach geltendem Recht sind die jüngsten Kinder 4 3⁄4
Jahre alt, wenn sie den obligatorischen Kindergarten besuchen. Durchlaufen
diese die Schulzeit ordentlich und beginnen im Anschluss eine Berufslehre, sind
sie bei Lehrbeginn noch nicht 15-jährig. Die Jugendlichen dürfen dann nur mit
einer Ausnahmebewilligung des kantonalen Arbeitsamts arbeiten. Dafür sind die
schriftliche Zustimmung der Eltern sowie eine ärztliche Bescheinigung nötig.
Die neue Regelung, mit der bürokratische Hürden
beseitigt werden, soll ab Sommer 2016 in Kraft treten. Ab dann müssen alle
Gemeinden im Kanton den Zweijahreskindergarten anbieten.
Die von der Regierung vorgeschlagene Änderung geht
auf ein Anliegen aus dem Parlament zurück. Dieses hatte im Juni 2013 eine
Motion von Jakob Lütolf (CVP) überwiesen. Die neue Regelung würde derjenigen in
zahlreichen anderen Kantonen entsprechen.
Obligatorische Kurse bei
mangelnden Deutschkenntnissen
Weiter sollen Eltern im Kanton Luzern verpflichtet
werden können, ihr Kind noch vor dem Eintritt in den Kindergarten in ein
Angebot zur sprachlichen Frühförderung zu schicken, wenn es nicht über
ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Die Gemeinden müssten demnach bis
Sommer 2018 entsprechende Angebote anbieten.
Die frühe Sprachförderung sei Teil eines Konzepts
zur frühen Förderung, das der Kantonsrat 2010 verlangt und der Regierungsrat im
Juli 2014 beschlossen hatte, heisst es in der Mitteilung.
Mit der geplanten Teilrevision des
Volksschulbildungsgesetzes werden auch die Aufgaben zwischen Gemeinderat,
Schulpflegen, die neu Bildungskommission heisst, und Schulleitung neu geordnet.
Zudem soll neben der Berufsberatung, psychologischen und therapeutischen Diensten
auch explizit die Schulsozialarbeit zu den Schulischen Diensten zählen.
Die Vernehmlassung zur Teilrevision des
Volksschulbildungsgesetzes dauert bis am 30. Juni 2015.
Diese Übung erinnert an Seldwyla: Es war doch bekannt, dass die Jugendlichen bei einem früheren Eintritt in den Kindergarten bei Schulaustritt möglicherweise noch zu jung für eine Lehre sein könnten.
AntwortenLöschen