Der
Bildungsrat des Kantons Zürich beauftragt das Volksschulamt, bis zum April 2015
zusammen mit den Partnern des Bildungswesens Grundlagen für die Ausgestaltung
des Lehrplans 21 Kanton Zürich zu erarbeiten. Der neue Lehrplan soll im Kanton
Zürich ab Schuljahr 2017/18 eingeführt werden.
Quelle: Bildungsrat Zürich, 10.2.
Der Bildungsrat hat dem
Projektauftrag zur Einführung des Lehrplan 21 zugestimmt. Gleichzeitig hat er
das Volksschulamt beauftragt, bis im April 2015 zusammen mit den Partnern des
Bildungswesens Grundlagen für die Ausgestaltung des Lehrplans zu erarbeiten.
Insbesondere sollen die Unterschiede zum heute gültigen Lehrplan aufgezeigt
werden. Auch sollen Varianten für die gestaffelte Einführung des Lehrplans
erarbeitet werden. Zudem sind der Entwicklungsbedarf bei den Lehrmitteln sowie
der Bedarf an Weiterbildung zu bestimmen.
Mit dem Lehrplan 21
harmonisieren die deutsch- und mehrsprachigen Kantone die inhaltlichen Ziele
der Volksschule und setzen damit den Auftrag von Artikel 62 der
Bundesverfassung um. Der Lehrplan 21 orientiert sich an Kompetenzen und beinhaltet
sowohl Wissen als auch Können. Die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich
wird in enger Zusammenarbeit mit allen Partnern des Schulfelds vorbereitet.
Dabei ist vorgesehen, den Lehrplan 21 für den Kanton Zürich soweit wie möglich
zu übernehmen. Die heute im Kanton Zürich pro Schulfach erteilte Anzahl
Lektionen entspricht in weiten Teilen den zeitlichen Annahmen des Lehrplans 21.
Ende Oktober 2014 hat die
Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz den Lehrplan 21 zur Einführung
in den Kantonen freigegeben. Im Kanton Zürich soll eine Vernehmlassung zum
Lehrplan 21 im Laufe des Jahres 2016 erfolgen. Geplant ist, den Lehrplan 21 ab
Schuljahr 2017/18 einzuführen.
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